Landgericht Landgericht: 68-Jähriger begeht Fahrerflucht
Vockerode - Wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort muss ein 68 Jahre alter Mann aus Vockerode eine Geldstrafe von 500 Euro zahlen. Außerdem verhängte die 6. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau ein einmonatiges Fahrverbot.
Berufungsinstanz verschärft Strafmaß
Damit verschärfte die Berufungsinstanz das Strafmaß in geringem Maße. Das Amtsgericht Zerbst hatte eine Geldstrafe von 450 Euro für angemessen gehalten. Ereignet hatte sich die Tat am 27. Oktober 2015. Damals war der Senior am späten Vormittag mit seinem Auto rückwärts aus der Ausfahrt gestoßen. Dabei verursachte er an einem abgestellten Pkw einen Schaden in Höhe von 1 860 Euro.
Fahrt einfach fortgesetzt
Gegenüber der Geschädigten bestritt er noch an der Unfallstelle, dass es überhaupt zu dem Crash kam und setzte trotz deren Ankündigung, die Polizei zu verständigen, seine Fahrt fort. Die Geschädigte hatte jedoch den Zusammenprall der Fahrzeuge gesehen und wahrgenommen, wie sich ihr Auto bewegte. Außerdem hatte sie die Unfallgeräusche gehört. (mz/ab)