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Austritt aus Abwasserzweckverband Austritt aus Abwasserzweckverband: Görziger Beschluss könnte gordischen Knoten lösen

Von Matthias Bartl 05.03.2003, 20:03

Görzig/MZ. - Freilich ist der Beschluss des Rates auch ein wenig von taktischen Gesichtspunkten und dem Wunsch, auf der sicheren Seite zu sein, bestimmt. Von einem rückwirkenden Austritt zum Jahr 1995, wie im Dezember vom Verwaltungsgericht genannt, ist keine Rede.

Aber auch von keinem anderen Termin. Wobei die Zustimmung zur Vereinbarung mit dem AZV letztlich schon bedeutet, dass man den vom AZV genannten Termin 31. Dezember 2002 durchaus akzeptieren könnte - wenn diese Akzeptanz tatsächlich zum Austritt führt. Auf der anderen Seite sichert man durch die Nichtnennung eines Termins ab, dass bei einem Scheitern der prozessuale Weg doch weiter verfolgt werden kann.

Genau festgelegt werden sollen die finanziellen Eckdaten in Gesprächen zwischen Verband und Gemeinde, wobei ausdrücklich auf eine einvernehmliche Lösung gesetzt wird. Wenn diese nicht zustande kommt, soll eine Schiedskommission einberufen werden. Gegen den Urteilsspruch eines Dreier-Schiedsgerichtes hatte sich Görzig bislang immer gesträubt, weil man befürchtete, in einem Trio von Verband, Regierungspräsidium und Gemeinde immer 2:1 zu unterliegen und alle Kostenwünsche des Verbandes hinnehmen zu müssen. Nun will man sich dem Spruch eines Fünf-Personen-Schiedsgerichtes (bestehend aus einem Richter, zwei Wirtschaftsprüfern und je einem Vertreter von Verband und Gemeinde) bindend unterwerfen.

Zur Entscheidung beigetragen hatte auch der Auftritt des Abwasserexperten Dr. Ulrich Holesovsky auf der Sitzung. Holesovsky hatte noch einmal die komplizierte juristische Materie Revue passieren lassen und festgestellt, dass das Verwaltungsgerichtsurteil vom Dezember 2002 eigentlich klarstelle, Görzig sei aufgrund der Heilungsgesetze doch Mitglied im AZV. Das sei der Wermutstropfen. Positiv sei hingegen, dass das RP habe erkennen lassen, dass man im Unterschied zu früher einem Austritt aber doch zustimmen würde - falls man sich mit dem Verband einige.

Einziger Knackpunkt dabei: die Vermögensauseinandersetzung. Natürlich könne man auch weiter auf ein positives Gerichtsurteil hinsichtlich des 1997 noch einmal erklärten Austritts und der 2002 verkündeten Kündigung aus wichtigem Grund hoffen, "aber keiner weiß, wann das verhandelt wird". Ansonsten bliebe - neben der weiteren Verfolgung der rechtlichen Mittel - nur übrig, wieder im Verband mitzuarbeiten. Wobei man dann aber keinen Einfluss darauf habe, den Bürgern eine wirtschaftliche Form der Abwasserentsorgung anzubieten.

Das ist aber nach wie vor Hauptanliegen der Gemeinde. Auch wenn man weiß, dass es nach einem Austritt schwer sein wird, in die Gänge zu kommen. Acht Jahre habe man im Streit um juristische Spitzfindigkeiten vertan, hieß es, und: Wenn man über die Vereinbarung aus dem Verband rauskäme, "kann man uns nicht zwingen, in ein, zwei Jahren eine Lösung für den Ort herbeizuführen."