1. MZ.de
  2. >
  3. Mitteldeutschland
  4. >
  5. Sachsen-Anhalt
  6. >
  7. Prozess gegen Halle-Attentäter: Flucht wäre auch bei Geisel-Mord nicht gelungen

Keine chance auf Flucht Gefängnisdirektorin: Auch Erschießung eines Beamten hätte Stephan B. nicht die Freiheit gebracht

Im Dezember 2022 wollte der rechtsextreme Attentäter von Halle aus dem Gefängnis fliehen und nahm dazu zwei Wachleite als Geiseln. Der Geiselnehmer war sicher, dass er sich mit einer selbstgebauten Waffe den Weg aus dem Gefängnis bahnen würde. Die JVA-Chefin ließ diese Hoffnung platzen.

Von Hagen Eichler Aktualisiert: 31.01.2024, 16:04
Der Angeklagte Stephan B. im Gerichtssaal. aktuell steht er wegen der Geiselnahme bei seinem Fluchtversuch erneut vor Gericht. 
Der Angeklagte Stephan B. im Gerichtssaal. aktuell steht er wegen der Geiselnahme bei seinem Fluchtversuch erneut vor Gericht.  (Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa)

Magdeburg - Der wegen Geiselnahme angeklagte Halle-Attentäter Stephan B. hätte unter keinen Umständen den Weg aus dem Gefängnis von Burg geschafft. Das sagte Gefängnisdirektorin Ulrike Hagemann am Mittwoch beim dritten Prozesstag als Zeugin aus.