Gentechnik Gentechnik: Regierung legt Gesetz für Landwirtschaft vor
Berlin/MZ. - Bundesverbraucherministerin Renate Künast von den Grünen ringt um Kompromisse zwischen herkömmlicher Landwirtschaft und jenen Bauern, die in der Agrar-Erzeugung auch gentechnisch verändertes Saatgut nutzen wollen. Am Montag stellte sie die Eckpunkte eines Gesetzes vor, das die Vermarktung von Lebensmitteln mit gen-manipulierten Substanzen unter bestimmten Voraussetzungen zulässt. Die Ministerin: "Ich rechne damit, dass spätestens im Herbst gen-veränderter Mais in den Regalen der europäischen Supermärkte auftaucht."
Hintergrund ist ein langjähriger Streit zwischen der EU und den USA über die Zulässigkeit von "Gen-Food". Die EU hat darauf mit Schutz-Vorschriften und Regeln über die Kennzeichnung von gen-veränderten Beimischungen reagiert, die nun in nationales Recht umzusetzen sind.
Das Gentechnik-Gesetz, das im Februar vom Kabinett verabschiedet werden soll, sieht nach Angaben Künasts eine "Koexistenz" von herkömmlicher Agrar-Produktion sowie der Nutzung von "gentechnisch veränderten Organismen" vor. Immer dann, wenn "absichtlich" Lebensmittel auf der Basis einer Gen-Veränderung erzeugt worden sind, soll es eine entsprechende Kennzeichnungspflicht geben. Allerdings ist derzeit noch unklar, wie diese Verbraucher-Information konkret aussieht. Denkbar ist entweder ein Spezial-Etikett für "Gen-Food" oder die Beschränkung auf einen Hinweis im "Kleingedruckten" - vergleichbar den Angaben über die verwendeten Zutaten.
Die Ministerin begründete ihr Vorhaben damit, dass es künftig "Wahlfreiheit" für Landwirte und Verbraucher geben müsse. Sie könnten sich entscheiden, welcher Form der Lebensmittel-Gewinnung sie den Vorzug geben wollten. Derzeit lehnen drei von vier Bundesbürgern "Gen-Food" ab und wollen solche Produkte nicht kaufen.
Das angestrebte Gesetz will nun die herkömmliche Landwirtschaft "angemessen" schützen. Deutschland will ein "Standort-Register" anlegen, das bündelt, wo gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden. Durch Abstandsregeln, Hecken und Pollen-Barrieren soll verhindert werden, dass es zu Durchmischungen zwischen herkömmlichen und neuartigen Sorten kommt. Die traditionelle Landwirtschaft soll zudem durch zivilrechtliche Vorschriften geschützt werden, die einen grundsätzlichen Anspruch auf Schadenersatz vorsehen. Auch hier sind Regeln noch vage.