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Finanzielle Ausstattung Landkreis Mansfeld-Südharz wird beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde einlegen

Die finanzielle Situation im Landkreis Mansfeld-Südharz ist prekär. Daher soll nun vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde eingelegt werden. Dabei geht es nicht nur um MSH - auch andere Kreise in Sachsen-Anhalt befinden sich in ähnlicher Situation.

Von Joel Stubert 26.04.2024, 06:30
Symbolfoto: Der Landkreis Mansfeld-Südharz wird beim  Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde einlegen.
Symbolfoto: Der Landkreis Mansfeld-Südharz wird beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde einlegen. (Foto: Uli Deck/dpa)

Sangerhausen/Eisleben/Hettstedt/MZ. - Der Landkreis Mansfeld-Südharz zieht vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Dort will man, zusammen mit dem Salzlandkreis, Verfassungsbeschwerde einlegen. Dabei geht es um die finanzielle Ausstattung der Landkreise.