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Mit Vorschlaghammer Mann in Köthen zerstört Haus nach Fremdgeh-Gerüchten: So lief die Gerichtsverhandlung

Da seine Freundin fremdgegangen sein soll, hat ein Mann in Köthen das gemeinsam bewohnte Haus völlig demoliert. Seine Ex fordert vor Gericht 600.000 Euro als Entschädigung. Warum der Mann nicht zur Verhandlung erschien.

Von DUR/eb/tm Aktualisiert: 18.04.2024, 12:08
Mit einem Hammer hat laut Medienberichten ein Mann in Köthen sein Haus zerstört, nachdem seine Freundin fremdgegangen sein soll.
Mit einem Hammer hat laut Medienberichten ein Mann in Köthen sein Haus zerstört, nachdem seine Freundin fremdgegangen sein soll. Symbolfoto: IMAGO / photothek

Köthen. - Innerhalb von nur acht Stunden hat ein Handwerker in Köthen laut einem Bericht der Bild-Zeitung sein zuvor mühevoll renoviertes Haus zertrümmert. Grund dafür soll sein, dass seine Freundin, mit der er gemeinsam in dem Haus gelebt hat, fremdgegangen sei und mit ihrer Affäre Pornos gedreht haben soll. Nun wurde der Fall vor Gericht verhandelt.

Wie die Bild berichtet, soll der Schaden, der zuvor auf lediglich 300.000 Euro geschätzt wurde, tatsächlich bei 600.000 Euro liegen. Nun streitet sich der Mann mit seiner Ex-Partnerin, die im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen wurde, wer in dem Anwesen weiterhin leben darf. Währenddessen fordert die Ex-Partnerin, dass der Mann den Schaden bezahlt. Doch zum ersten Prozesstermin erschien er nicht.

Mann bleibt Prozess aus Sorge vor Ordnungsstrafe fern

Wie er gegenüber der Bild verrät, möchte er durchaus vor Gericht um den Fall kämpfen. Dem Prozessauftakt blieb er jedoch aus Angst vor einer Ordnungsstrafe fern: "Meine Ex-Freundin hat einen Beschluss erwirkt, dass ich mich ihr nicht auf weniger als 300 Meter annähern darf. Verstoße ich dagegen, beantragt sie jedes Mal ein Ordnungsgeld in Höhe von 600 Euro gegen mich."

Stattdessen vertritt ihn seine 78-jährige Mutter. Diese ist Nebenklägerin in dem Fall und möchte das Haus für ihren Sohn zurückgewinnen. Um die Streitigkeiten zu lösen, hatte das Gericht einen Gütetermin angesetzt.

Doch zu einer schnellen Lösung scheint es nicht zu kommen. Die beklagte Frau sehe, laut ihrer Anwältin, keine Grundlage für eine gütliche Einigung.

Mutter glaubte, dass ihr Sohn die Richtige gefunden habe

Auf Nachfrage des Richters, ob die klagende Mutter an die ewige Liebe geglaubt habe, als sie der Frau das Haus übertrug, antwortete sie, dass sie fest davon überzeugt war. Wegen einer früheren Geschäftspleite konnte sie das Haus jedoch nicht ihrem Sohn überschreiben, aus Angst, dass es Gläubiger ihm wegnehmen könnten.

Die angeklagte Frau hält jedoch dagegen: "Ich habe mich mit dem Haus überrumpeln lassen. Ich wollte immer in der Stadt wohnen, weil ich kein Landmensch bin." Von einer Zusage, das ihr damaliger Freund werde sein Elternhaus niemals verlieren werde, wisse sie nichts. "So eine Absprache gab es nie."

Strafbefehl nach Porno-Video

Bereits vor dem Prozess gab es Ärger. Ein Strafbefehl über 2.400 Euro wurde an den Mann ausgestellt. Er soll Pornofilme, die seine Ex-Freundin mit ihrem neuen Partner zeigen sollen, auf dem Handy gehabt und weiter verschickt haben. Bei der Cousine der Frau, an die die Videos geschickt worden sein sollen, fand der Mann jedoch keinen Trost. Diese zeigte ihn stattdessen an.

"Aufgrund eines zunächst eingelegten Einspruchs war für den 28. Februar ein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt. Der Einspruch wurde jedoch am 5. Februar zurückgenommen, der Strafbefehl ist damit rechtskräftig", hieß es damals auf Nachfrage dieser Redaktion vom zuständigen Amtsgericht Bernburg.

Nach Haus-Demolierung: Ex-Freundin stellt 130 Strafanzeigen

Doch die Chancen auf eine gütliche Übereinkunft beider Parteien stehen denkbar schlecht. Bereits vor dem Gerichtstermin überzogen sich beide Seiten mit hunderten Strafanzeigen. Allein die Ex-Freundin soll mittlerweile 130 Strafanzeigen gegen den Handwerker gestellt haben.

Dafür sollen bei der Polizei bereits Excel-Tabellen angelegt worden sein. Auch der neue Freund der betroffenen Frau habe Anzeige erstattet, weil sein Auto mit Farbe übergossen wurde.

Wie die Frau gegenüber der Bild sagte, empfinde sie die 3.000 Euro, die der Handwerker für die Hausdemolierung zahlen musste, als "Hohn". Auf das geschenkte Haus wolle sie auf keinen Fall verzichten. Weiterhin behaupte sie, dass die Aktion sie ruiniert habe, weil der Handwerker die Tat vorsätzlich eingeräumt habe und die Versicherung dadurch keinen Cent bezahle.

Währenddessen behauptet der Handwerker, dass seine Ex ihn mutwillig mit der Geschlechtskrankheit Herpes angesteckt habe. Der dazugehörige Krankenhaus-Befund ist Bestandteil der Klage.

Sollte es bei dem Fall zu keiner gütlichen Einigung kommen, wird das Gericht in die Beweisaufnahme eintreten. Ob die Klage abgewiesen wird, oder der Mann noch vor Gericht angehört wird, will der Richter am 7. Mai verkünden.