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Zehn Fakten Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt

11.03.2016, 15:14
Ein Stimmzettel steckt am 10.03.2016 in einem Umschlag im Briefwahllokal im Rathaus in Halberstadt.
Ein Stimmzettel steckt am 10.03.2016 in einem Umschlag im Briefwahllokal im Rathaus in Halberstadt. dpa-Zentralbild

Wann haben die Wahllokale geöffnet?

Die Lokale haben sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Was muss ich zur Wahl mitbringen?

Die Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

Kann auch ohne Wahlbenachrichtigungskarte gewählt werden?

Eine Beteiligung an der Wahl ist auch möglich, wenn die Wahlbenachrichtigung verlegt wurde. Voraussetzung ist allerdings, dass der Wahlberechtigte im Wählerverzeichnis seines Wahlbezirkes eingetragen ist. Er hat sich dann im Wahllokal durch Personalausweis oder Pass auszuweisen.

Wie viele Stimmen habe ich?

Jedem Wähler stehen zwei Stimmen zur Verfügung.

Welche Rolle spielt die Zweitstimme?

Mit der Zweitstimme - auch Parteienstimme genannt - wählt der Wähler die Partei, die nach seiner Meinung die eigenen Interessen und Vorstellungen im Landtag am besten vertritt. Mit dieser Stimme wird die endgültige Verteilung der Landtagsmandate entsprechend dem erzielten Stimmenverhältnis der beteiligten Parteien festgelegt. Dabei werden nur die Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent aller gültigen Zweitstimmen erreichen konnten.

Muss die Wahl unbedingt mit einem Kreuz getroffen werden?

Nein, das Kreuz wird zwar am häufigsten gesetzt, hat aber keinen unbedingten Vorrang. Wichtig ist, dass der Wählerwille eindeutig und zweifelsfrei zu erkennen ist. Das betreffende Kreisfeld hinter einem Namen oder vor einer Partei kann zum Beispiel auch ausgemalt oder angehakt werden.

Was soll ich tun, wenn ich mich auf dem Stimmzettel verschrieben habe?

Sollte auf dem Stimmzettel doch mal ein Kreuz verrutschen, kann man sich einen neuen Zettel geben lassen. Den irrtümlich ausgefüllten Zettel zerreißt der Wahlvorstand.

Ist ein Stimmzettel auch dann gültig, wenn nur eine Erst- oder eine Zweitstimme abgegeben wird?

Ja, dann wird eben nur die eine abgegebene Stimme gezählt, die andere ist quasi verschenkt.

Wodurch wird ein Stimmzettel ungültig?

Ein Stimmzettel ist ungültig, wenn er überhaupt nicht gekennzeichnet, durchgerissen oder durchgestrichen ist oder wenn die Kennzeichnung so ungenau angebracht ist, dass nicht sicher ist, in welches Feld sie gehören soll. Ungültig ist ein Stimmzettel ebenso, wenn er oder eine Seite von ihm mit einem Fragezeichen versehen ist. Wird ein Stimmzettel abgegeben, der für einen anderen Wahlkreis oder für eine andere Wahl bestimmt ist, so ist er ebenfalls ungültig. Bitte schreiben Sie nicht Ihren Namen oder irgendetwas anderes auf den Stimmzettel - auch dann wird er ungültig.

Können Jugendliche, die genau am Wahltag 18 Jahre alt werden, an diesem Tag wählen gehen?

Ja, solche Geburtstagskinder dürfen wählen, wenn sie außerdem Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind und seit drei Monaten in Sachsen-Anhalt wohnen.