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Sechs Monate ohne Führerschein Unfallflucht wird teuer für Berufsschüler aus Könnern: Amtsgericht Bernburg verurteilt 18-Jährigen zu sechs Monaten Führerscheinentzug

Von Carsten Roloff 21.01.2021, 14:54
Das Amtsgericht in Bernburg
Das Amtsgericht in Bernburg Archiv/Pülicher

Bernburg - Es passiert leider immer wieder. Viele Autofahrer verlassen nach einem verursachten Zusammenstoß fluchtartig den Ort des Geschehens. Besonders häufig nach Karambolagen auf Parkplätzen vor Einkaufsmärkten. Viele Fälle werden nicht aufgeklärt und der Geschädigte bleibt auf den Kosten sitzen.

Doch manchmal steht dann plötzlich doch die Polizei vor der Tür des Sünders. Diese bittere Erfahrung musste ein 18-jähriger Berufsschüler machen, der sich vor dem Bernburger Amtsgerichts wegen Unfallflucht zu verantworten hatte.

Der Teenager aus Könnern fuhr am 9. Juni 2020 mit seinem Fiat, in dem ein Mitschüler auf der Beifahrerseite saß, zur Schule nach Aschersleben. Auf dem Weg dorthin streifte er ganz leicht einen VW Caddy, der auf den Parkplatz eines Einkaufsmarktes rechts abbog.

Auf dem Weg zur Berufsschule streifte der Fiat des Angeklagten einen VW Caddy

Doch statt anzuhalten, gab der junge Mann Gas, schaute erst am Zielort genau hin, wie sein fahrbarer Untersatz aussah und stellte keinen gravierenden Schaden fest. „Mein Mandant räumt die Tat ein, sagt aber auch, dass er es nicht so schlimm empfunden habe und deswegen weitergefahren sei“, erklärte Verteidiger Thomas Krey.

Doch der entstandene Schaden beim VW Caddy betrug immerhin 2.580,24 Euro – kein Pappenstiel. Trotzdem bat der Rechtsanwalt in seinem Plädoyer im Namen seines Mandanten um ein mildes Urteil. Der entstandene Schaden sei bereits beglichen.

Ein gefährliches Maß an Versagen sei nicht feststellbar, so Thomas Krey, für den ein dreimonatiges Fahrverbot ausreichend gewesen wäre, zumal der Berufsschüler auf das Auto angewiesen sei. Das sah die Staatsanwältin anders.

Die Unfallflucht ist nicht von der Hand zu weisen, der verursachte Schaden relativ hoch“, so die Juristin, die eine Sperrfrist von sieben Monate und 40 gemeinnützige Arbeitsstunden als Strafe für dieses Vergehen forderte.

Das Gericht sah es ähnlich. „Die 2.580 Euro sind einfach zu viel. Um die sechs Monate Führerscheinentzug kommt der Angeklagte nicht herum“, sagte die Vorsitzende Richterin, die auch die von der Staatsanwältin vorgeschlagenen 40 Arbeitsstunden für angemessen hielt. Zudem muss der junge Mann die Kosten des Verfahrens tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (mz)