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Corona-Absage in Leipzig? Absage wegen Corona-Fällen? Wie Länderspiel Deutschland gegen Ukraine gewertet würde

14.11.2020, 09:53
Das DFB-Team beim Training in Leipzig.
Das DFB-Team beim Training in Leipzig. dpa-Zentralbild

Leipzig - Wenige Stunden vor dem geplanten Anpfiff ist die Austragung der Nations-League-Partie der Fußball-Nationalmannschaft am Samstag (20.45 Uhr/ZDF) wegen der Corona-Fälle beim Gegner Ukraine immer noch unsicher. Am Freitag waren vier Spieler und der Manager positiv getestet worden.

Die UEFA hat für den Fall mehrere positiver Tests bei einer Mannschaft die Regularien genau festgelegt. Stehen einem Team mindestens zwölf Feldspieler und ein Torwart zur Verfügung, muss gespielt werden. Ist dies nicht der Fall und kann kein Ersatztermin gefunden werden, wird der Gegner zum Sieger am Grünen Tisch erklärt. Sind beide Teams oder keines für den Ausfall verantwortlich, entscheidet das Los.

Corona-Tests bei Ukraine am Nachmittag

Joachim Löw bereitet die Nationalmannschaft ungeachtet einer drohenden Absage mit den üblichen Tagesabläufen auf das Länderspiel am Abend vor. Wie der DFB bestätigte, startet die Auswahl um Kapitän Manuel Neuer trotz der fünf Corona-Fälle beim Gegner mit dem üblichen Anschwitzen nach dem Frühstück im Teamhotel in den Spieltag. Um die Mittagszeit hat Bundestrainer Löw eine erste Mannschaftssitzung geplant.

Beim Kontrahenten steht hingegen am Samstagmittag eine weitere Corona-Testreihe auf dem Programm. Erst danach dürfte von der UEFA entschieden werden, ob die Partie der Nations League stattfinden kann. Maßgeblich ist dabei auch die Erlaubnis des Gesundheitsamtes in Leipzig. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur wird gegen 12.30 Uhr mit einer Erklärung der Behörden gerechnet. Einen realistischen Ersatztermin für das Spiel gibt es nicht.

Die UEFA-Regularien zur Spielwertung im Wortlaut

1) Sollten sich mehrere Spielerinnen oder Spieler aufgrund einer Entscheidung der zuständigen nationalen/lokalen Behörde in Quarantäne oder Isolation begeben müssen, wird die Begegnung wie geplant und unabhängig anderslautender Bestimmungen der jeweiligen Wettbewerbsreglemente (darunter die Frist für die Einreichung der Spielerliste) ausgetragen, solange 13 Spielerinnen bzw. Spieler zur Verfügung stehen (einschließlich mindestens einem/einer Torhüter/in), vorausgesetzt, dass alle Spielerinnen bzw. Spieler gemäß den geltenden FIFA-Reglementen für die U21- bzw. die entsprechende Nationalmannschaft spielberechtigt sind und in Übereinstimmung mit dem UEFA-Protokoll negativ getestet wurden.

2) Ist ein Nationalverband nicht in der Lage, eine Mannschaft mit der oben genannten Mindestanzahl an Spielerinnen bzw. Spielern (d.h. 13, einschließlich mindestens einem/einer Torhüter/in) aufzustellen, wird die Partie wenn möglich an einem von der UEFA-Administration festgelegten Termin neu angesetzt; die UEFA-Administration ist außerdem befugt, diese an einem Spielort in einem neutralen Land (auf dem Gebiet eines UEFA-Mitgliedsverbands) anzusetzen, sollte sie dies für notwendig erachten; die Heimmannschaft bleibt in jedem Fall verantwortlich für die Ausrichtung der Partie und alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten.

3) Kann eine Partie nicht neu angesetzt werden, trifft die UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer eine Entscheidung in dieser Angelegenheit. Die UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer verhängt gegen den Nationalverband, der dafür verantwortlich ist, dass die Partie nicht bzw. nicht vollständig ausgetragen werden kann, eine Forfait-Niederlage, es sei denn, sie kommt zu der Schlussfolgerung, dass beide bzw. keine der Mannschaften dafür verantwortlich sind/ist, dass die Partie nicht bzw. nicht vollständig ausgetragen werden kann, so dass keine Forfait-Niederlage verhängt werden kann. In diesem Fall wird die UEFA-Administration das Ergebnis der Partie per Los entscheiden (d.h. Sieg 1:0, Niederlage 0:1 oder Unentschieden 0:0). (dpa)