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Ärger mit neuem Vermieter Wechsel zur Telekom: Ärger mit dem neuen Vermieter - Muss Mieter doppelt für TV-Angebot zahlen?

Von Oliver Müller-Lorey 07.02.2019, 10:45
Für einen Mann in Halle-Neustadt könnte Fernsehen sehr teuer werden.
Für einen Mann in Halle-Neustadt könnte Fernsehen sehr teuer werden. dpa

Halle (Saale) - Er wollte nur schnelles Internet, stabilen Fernsehempfang und eine rauschfreie Telefonleitung. Doch dass das Multimedia-Angebot so teuer werden würde, damit hatten Werner Schröder und seine Nachbarn nicht gerechnet. Der MZ-Leser wandte sich an die Zeitung, weil er für die Versorgung doppelt zahlen soll - und alleine nicht mehr weiterkommt.

Alles begann im Jahr 2016, als die Telekom die Straßen in Schröders Wohngebiet in Halle-Neustadt aufreißt und Glasfaserkabel verlegt. „Daraufhin habe ich mich von unserem bisherigen Kabelanbieter ab- und bei der Telekom angemeldet“, erinnert er sich. Ein Komplettpaket soll es sein mit Internet, Telefon und Fernsehen. „Der Vermieter, damals war es noch ein anderer, hat uns damals in einem Brief mitgeteilt, dass es uns frei steht, ob wir den Kabel-Anbieter behalten oder zur Telekom wechseln wollen“, so Schröder.

Mieter in Halle-Neustadt will nicht doppelt für den Fernsehempfang zahlen

Zunächst klappt alles prima und der Mieter hört von seinem alten Kabelanbieter nichts mehr. In der Zwischenzeit wechselt die Immobilie den Besitzer. Doch Anfang November flattert ihm und nach seinen Aussagen auch seinen Nachbarn ein Schreiben des Vermieters, der TAG-Immobilien-Gruppe, dem neuen Vermieter, in die Wohnung. „Wir sollen 11,90 Euro Grundgebühr für den Kabelanschluss zahlen, stand darin. Die Gebühr für die Möglichkeit, ein TV-Signal zu empfangen, zieht der Vermieter ein.“ Doch das sieht Schröder nicht ein. Er will nicht doppelt für den Fernsehempfang zahlen, zumal der Vermieter ihm ja damals freigestellt habe, zur Telekom zu wechseln.

Inzwischen hat Schröder Widerspruch eingelegt und den mit seinem Mietvertrag begründet. Dort ist eindeutig geregelt, dass „der Abschluss eines Vertrages über die Versorgung mit Rundfunk- und Fernsehprogramm Sache des Mieters“ ist. Eine Kulanzregelung von der TAG, bis zum Sommer keine Gebühren zu verlangen, lehnte er ab.

TAG-Immobilien-Gruppe: Grundversorgung von einem Eigentümerwechsel nicht betroffen

Der Vermieter sieht sich auf MZ-Nachfrage im Recht. Die Umlage der Kosten der TV-Grundversorgung auf die Mieter basiere auf einer fundierten Prüfung der rechtlichen Grundlagen. Man müsse zwischen der Programmversorgung, die dem Mieter obliege, und der Grundversorgung, die der Vermieter bereitstellt, unterscheiden, sagt Unternehmenssprecherin Grit Zobel. Außerdem zeige man sich kulant. „Etwaige Einwände der Mieter werden besprochen.“

Für Schröder ist das nach wie vor eine unbefriedigende Rechtsauffassung. Er habe keinen Vertrag mit der TAG abgeschlossen, sondern mit dem früheren Vermieter. Doch Zobel argumentiert, dass die Grundversorgung von einem Eigentümerwechsel nicht betroffen und zu bezahlen sei. (mz)