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Bald Motorboote über 20 PS erlaubt? Bald Motorboote über 20 PS erlaubt?: Saalekreis stärkt Bootsbesitzer am Geiseltalsee

Von Diana Dünschel 27.05.2018, 11:35
Der Geiseltalsee bei Mücheln und Braunsbedra bald auch für Motorboote mit mehr als 20 PS befahrbar?
Der Geiseltalsee bei Mücheln und Braunsbedra bald auch für Motorboote mit mehr als 20 PS befahrbar? Peter Wölk

Mücheln/Braunsbedra - Wenn wie geplant 2019 der Geiseltalsee komplett freigegeben wird, könnte auch  die bisher auf 20 PS begrenzte Motorleistung der Boote gekippt werden.

Der Landkreis lasse gerade durch einen Dritten eine „Konzeption zur nachhaltigen Entwicklung der wassertouristischen Nutzung des Geiseltalsees unter besonderer Berücksichtigung der Motorbootnutzung“ erstellen, heißt es von Kreis-Pressesprecherin Kerstin Küpperbusch auf eine Nachfrage der MZ. In Zusammenarbeit mit den See-Anliegergemeinden sei es Ziel, einerseits die Potenziale des Sees auszunutzen und gleichzeitig  ökologische Gesichtspunkte zu beachten.

Motorboote auf dem Geiseltalsee nicht ohne Schadstoffe, Lärm, Wellen und Erosion

Tourismus und Wassersport werden vom Kreis demnach schon als wirtschaftlich bedeutende Faktoren angesehen. Aber Motorboote bedeuteten auch Schadstoffeintrag in den See infolge der Nutzung von Verbrennungsmotoren, Lärm, Wellenbildung und Erosion. Das müsse gegenüber  dem Gewässerökosystem und den  geschützten Landschaftsbestandteilen abgewogen werden, heißt es weiter.

Der Landkreis wolle durch das Gutachten bei der Erstellung der nächsten Allgemeinverfügung, die dann auch Teile des nördlichen Geiseltalsees umfassen wird, auf einer wissenschaftlichen fundierten Grundlage festlegen  können, welche Motoren in welcher Anzahl auf dem See verträglich seien. Freilich könne man zum  Zeitpunkt einer weiteren Freigabe  keine Aussagen machen, da dafür der Bergbausanierer  LMBV und das Bergamt Ansprechpartner seien.

Saalekreis kommt Wünschen von Bootsbesitzern auf dem Geiseltalsee entgegen

Fakt ist aber, dass der Kreis mit einer Lockerung der jetzigen Regeln lange geäußerten Wünschen der Bootsbesitzer und Seeakteuren nachkommen würde. Sie hatten schon bei der letzten Änderung der Allgemeinverfügung zur Hafeneröffnung in Braunsbedra 2017 darauf gehofft. Ihre Forderung begründeten sie  damit, dass die Maximalgeschwindigkeit ja auf zehn Stundenkilometer festgelegt sei. (mz)