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Ausstrahlung von Radiosendern Ausstrahlung von Radiosendern: UKW-Streit in Sachsen-Anhalt landet vor Gericht

Von Steffen Höhne 18.05.2018, 04:00

Magdeburg - Der Streit um die Nutzung von UKW-Antennen landet nun auch vor Gericht.

Der Sendenetzbetreiber Uplink will in einem Eilverfahren vor dem Landgericht Magdeburg die Ausstrahlung des Radiosenders Deutschlandradio an zwei Antennenstandorten in Dequede bei Osterburg (Altmark) und Wittenberg sichern.

Muss Antennen-Eigentümer einen Sender ausstrahlen?

Konkret geht es laut Gericht bei dem Streit darum, dass der neue Antennen-Eigentümer Baum Broadcast dazu verpflichtet wird, zu einem bestimmten Preis Deutschlandradio an den beiden Standorten auszustrahlen.

Der erste Prozesstag ist für kommenden Dienstag festgelegt. Uplink will sich aktuell nicht äußern. Baum Broadcast konnte die MZ nicht erreichen, weder Adresse noch Telefonnummer sind ausfindig zu machen.

Neuer Antennen-Eigentümer löst heftigen UKW-Streit aus

Seit Monaten tobt auf dem deutschen UKW-Markt ein heftiger Streit. Die Freenet-Tochter Media Broadcast hat jahrelang als Monopolist die UKW-Antennen in Deutschland betrieben.

Die Preise für die Nutzung wurden von der Bundesnetzagentur reguliert. Anfang 2018 wurden die Antennen an 30 Investoren verkauft, 70 Prozent aber allein an fünf Finanzinvestoren. Diese verlangen nun mitunter Preiserhöhungen von 20 bis 30 Prozent.

Sendenetzbetreiber will neue Regulierung

Die Sendenetzbetreiber Uplink aus Düsseldorf und Divicon aus Leipzig, die unter anderem die Signale für Deutschlandradio und MDR verbreiten, wollen das nicht hinnehmen. Sie verlangen von der Bundesnetzagentur eine erneute Regulierung des Marktes. Die Behörde prüft das derzeit.

Mit der Musterklage will Uplink offenbar den Druck auf die Antenneneigner erhöhen. Allein Baum Broadcast gehören 59 Anlagen in Deutschland.

UKW-Streit - bis 30. Juni muss Einigung stehen

Bis 30. Juni müssen sich die Antennen-Eigner mit den Sendenetzbetreibern und Radiosendern einigen - bis dahin führt Media Broadcast die Antennen weiter.

Erfolgreich geklagt hat Uplink schon in Mainz. Das dortige Landgericht hat laut „Allgemeine Zeitung“ eine einstweilige Verfügung erlassen, die besagt, dass Rockland Radio über seine erworbenen Antennen im Großraum Trier weiterhin die Signale des Sendernetzbetreibers Uplink zu einem „angemessenen Preis“ verbreiten muss.

Erste Klage gegen Antenneneigentümer war erfolgreich

Betroffen seien die Übertragung der Sender bigFM, RPR 1 und Deutschlandradio. Die Einzelfallentscheidung begründet das Landgericht mit einer marktbeherrschenden Stellung des Antenneneigners. Allerdings gilt die Verfügung nur bis 31. Juli 2018.

Eine Lösung des Streits ist noch nicht in Sicht. Ein Antennenbetreiber droht im Gegenzug, seine Anlagen komplett stillzulegen, falls kein höherer Mietpreis vereinbart werden kann. (mz)