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Gauland-Mitarbeiter Gauland-Mitarbeiter: Ex-Mitglied einer verbotenen Neonazi-Vereinigung im Landesdienst

Von Jan Schumann 22.03.2018, 19:00
AfD-Bundestagsfraktionschef Alexander Gauland
AfD-Bundestagsfraktionschef Alexander Gauland dpa

Magdeburg - Ein Ex-Mitarbeiter des AfD-Bundestagsfraktionschefs Alexander Gauland und früherer Aktivist der verbotenen Neonazi-Vereinigung Heimattreue Deutsche Jugend (HDJ) arbeitet seit Februar im Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt.

Nach MZ-Informationen ist der Sachsen-Anhalter im Vorbereitungsdienst und somit Beamter auf Widerruf. Der Fall wird zum Politikum: „Beamte müssen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen“, sagte der Grünen-Innenpolitiker Sebastian Striegel der MZ. „Bei Ex-Mitgliedern der HDJ bestehen für mich ernste Zweifel.“ Es müsse untersucht werden, ob eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nötig sei.

Bis vor kurzem stand der Mann, der nun die Laufbahn als Staatsdiener einschlug, noch im Telefonverzeichnis des Bundestags. Sein Job: nah am Machtzentrum der rechtsnationalen Opposition.

In den 2000er-Jahren war der Sachsen-Anhalter Mitglied der HDJ

Er arbeitete im Büro des AfD-Fraktionschefs Gauland. problematisch ist daran: In den 2000er-Jahren war der Sachsen-Anhalter Mitglied der HDJ, einer verschworenen, rechtsextremen Jugendvereinigung, die im Jahr 2009 vom Bundes-Innenministerium verboten wurde. Die Behörden sahen damals eine Wesensverwandtschaft zur Hitlerjugend im Dritten Reich.

Dass der Sachsen-Anhalter trotz seines Engagements für Verfassungsfeinde Mitarbeiter beim AfD-Chef wurde, hatte der „Tagesspiegel“ aufgedeckt. Gauland räumte die HDJ-Aktivität des Mannes später ein. In einer Recherche legte die „Zeit“ nach: Mittlerweile arbeite der Mann in der Verwaltung seiner Heimat.

Das Landesamt für Verbraucherschutz bestätigte das der MZ. Zur Frage nach Konsequenzen teilt die Behörde mit, man prüfe den Fall aktuell. Das übergeordnete Sozialministerium erklärte, über dienstrechtliche Konsequenzen werde allein das Landesamt entscheiden.

Die Pflicht zur Staatstreue ist im Beamtengesetz formuliert: „Wer sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes betätigt, darf nicht in den Vorbereitungsdienst aufgenommen werden.“

Bewerber müssen ein Führungszeugnis vorlegen, so das Ministerium: „Eine regelhafte Überprüfung darüber hinaus, ob ein Bewerber Mitglied einer vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuften Vereinigung ist oder war, gibt es nicht.“ Laut Medienberichten hat der Mann die HDJ 2004 als 19-Jähriger verlassen.

„Es ist nicht überraschend, dass die AfD sich aus diesem Milieu rekrutiert“

Der Rechtsextremismus-Experte David Begrich bescheinigte der Vereinigung, sie habe ihren Mitgliedern ein nationalsozialistisches Weltbild vermittelt. Zudem sei es um körperliche Ertüchtigung gegangen. Im aktuellen Fall folgte auf den HDJ-Ausstieg eine Karriere: Erst arbeitete der Sachsen-Anhalter für die AfD-Fraktion in Brandenburg, wechselte dann mit Gauland in den Bundestag.

„Es ist nicht überraschend, dass die AfD sich aus diesem Milieu rekrutiert“, sagte Begrich. Neben den völkischen Jugendbewegungen würde die Partei ihr Personal auch aus Burschenschaften und dem Neonazi-Spektrum des NPD-Umfelds ziehen. „Das gilt vor allem in Ostdeutschland, wo der offen rechtsextreme Flügel der Partei dominiert“, so Begrich.

Wie konnte ein Sachsen-Anhalter mit rechtsextremem Hintergrund an einen Beamtenjob kommen? Der Grünen-Politiker Striegel hat diese Frage nun an die Landesregierung gestellt. Er will wissen, ob während des Einstellungsverfahrens Informationen beim Verfassungsschutz abgefragt worden sind. „Wenn er in der HDJ war, gibt es dazu auch Aufzeichnungen“, so Striegel. (mz)