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Chronik eines Familien-Dramas Chronik eines Familien-Dramas: Wie kam es zum umstrittenen Polizei-Einsatz von Helbra?

Von Anke Losack und Kai Gauselmann 09.03.2018, 09:00
Auf dem Hof der Grundschule Helbra parkt das Auto, in das die Achtjährige verfrachtet wird. Hier ein Screenshot aus dem Video, das den umstrittenen Polizei-Einsatz zeigt.
Auf dem Hof der Grundschule Helbra parkt das Auto, in das die Achtjährige verfrachtet wird. Hier ein Screenshot aus dem Video, das den umstrittenen Polizei-Einsatz zeigt. MZ

Helbra - Wenn eine Liebe erlischt, gar Hass an ihre Stelle tritt und zwei Getrennte noch durch ein Kind verbunden sind, kann es ausgesprochen tragisch werden – vor allem für das Kind.

Leider war das öffentlich zu besichtigen dieser Tage im Mansfelder Land, in Helbra, wo Polizisten einen Gerichtsbeschluss exekutierten: konkret eine schreiende Achtjährige gegen ihren Willen in ein Auto verfrachteten und zur Mutter schafften, vom Vater weg – und das alles auf dem Hof der Grundschule in Helbra, hörbar für Schüler und Lehrer.

Drama von Helbra: Grundlage ist psychologisches Gutachten

Die Geschichte hinter diesem öffentlichen Familien-Drama ist ein Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg. Demnach soll die kleine Nina (Name geändert) nicht mehr wie bisher beim Vater Roger E., sondern bei der Mutter leben.

Es sei beim „Wechsel des Kindes in den mütterlichen Haushalt am ehesten damit zu rechnen, dass Nina die für sie in ihrer Entwicklung bedeutsamen Bindungen zu beiden Elternteilen aufrechterhalten bzw. erneut festigen kann“.

Grundlage des Richterspruchs ist ein psychologisches Gutachten über Kind und Eltern. Darin hatte die Psychologin nach Gesprächen mit den drei Beteiligten festgestellt, dass die Kindsmutter am ehesten in der Lage sei, „die Bindung an beide Elternteile zu tolerieren und aufrecht zu erhalten“.

Um das nachvollziehen zu können, muss man die Geschichte der zerrütteten Familie nachzeichnen. Das kann man anhand des psychologischen Gutachtens: Demnach hatten sich Vater und Mutter 2015 getrennt, die Mutter zog aus dem gemeinsamen Haushalt aus, sie hatte einen neuen Lebensgefährten gefunden.

Nach der unsauberen, nicht aufgearbeiteten Trennung blieb das Kind beim verlassenen Ehemann. Das Ex-Paar blieb fortan verbunden durch das Kind – und die gegenseitige Abneigung. Die ist so heftig, dass sich beide gegenseitig mit Vorwürfen überziehen.

Sie sagt, er habe die Mutter nach der Entdeckung der Beziehung zu einem anderen Mann verprügelt. Dafür gibt es keinen Beleg, Roger E. weist das zurück – und kontert, sie wolle ihn ins Gefängnis bringen. Nüchtern-sachlich nennen Psychologen das einen Konflikt auf der „Paarebene“.

Auf einer anderen hat das getrennte Duo eigentlich einen anderen Job: gemeinsam für Nina zu sorgen – das ist die „Elternebene“.

Drama von Helbra: Zwei Gerichte berufen sich auf Psychologin

„Beide Elternteile nutzen offensichtlich verschiedene Gesprächsmöglichkeiten um negative, zum Teil diffamierende Äußerungen über den jeweils anderen Elternteil zu tätigen“, stellt die Gutachterin fest.

Während der Kindsvater dies „sowohl über die Persönlichkeit der Kindsmutter, ihr Verhalten in der Vergangenheit sowie über ihre früheren und erst recht aktuellen mütterlichen Kompetenzen“ tue, klammere die Kindsmutter die „väterlichen Kompetenzen“ des Roger E. dabei aus.

„Sie betont dabei die Bedeutung des Kindsvaters für ihre Tochter wie auch seine Fürsorge- und Versorgungsfähigkeiten“, so die Einschätzung der Psychologin.

Im Klartext: Schlecht über den jeweils anderen sprechen beide, allein die Mutter soll in der Lage sein, das nicht vor dem Kind zu tun oder Nina zumindest deswegen nicht zu beeinflussen. In der Sprache der Gutachterin: „Damit ist die Kindsmutter am ehesten in der Lage, die Paar- und Elternebene zu trennen.“

Diese Einschätzung haben sich sowohl das Amtsgericht Eisleben in erster als auch das OLG in zweiter Instanz zur Grundlage ihrer Entscheidung gemacht, das Kind zur Mutter zu geben.

Das wird unterfüttert in einem weiteren Gutachten, das von der selben Psychologin im Auftrag des Gerichts einige Monate später ergänzend angefertigt wurde. Darin steht: So, wie sich der Vater verhalten hat, führe das nicht dazu, dass eine Beziehung zur Mutter aufgebaut werden könne.

Er vermittle seiner Tochter „offenbar nicht positive Aspekte der Mutterfigur“. Gleichwohl wird mit hoher Wahrscheinlich davon ausgegangen, dass der Wechsel zur Mutter eine „erhebliche emotionale und damit psychische Destabilisierung“ für das Mädchen bedeuten wird. Therapeutische Unterstützung sei nötig.

Gericht sah die „Gefahr der Entfremdung“ zwischen Mutter und Tochter

Roger E. weist vehement zurück, seine Tochter massiv beeinflusst zu haben, damit diese eine enorme Abneigung gegen die Mutter entwickelt. Er berichtet von Bemühungen, die er mit Hilfe von Ämtern und Beratungsstellen unternommen habe, um den Kontakt zwischen Mutter und Tochter herzustellen. „Dass ich es versucht habe, das kann ich auch belegen“, wird er deutlich und zeigt den Bericht einer Beratungsstelle im Saalekreis. Dort war er zwischen November 2017 und Januar 2018 - also nachdem der Vollstreckungsbeschluss zur Kindesherausgabe ergangen war - mehrfach. Die Mutter war nicht dabei.

Das Gericht sah die „Gefahr der Entfremdung“ zwischen Mutter und Tochter. Nina soll unter anderem geäußert haben, dass sie ihre Mutter vermisse. Das Gericht hält es auch darum für dringend notwendig, dass die Mutter fester Bestandteil im Leben des Mädchens wird. „Das kann nur durch einen Wechsel in den mütterlichen Haushalt erfolgen.“

Versuche der MZ, mit der Mutter zu sprechen, scheiterten bislang. Wie ihre Anwältin auf MZ-Anfrage ausrichten lässt, wird derzeit kein Statement abgegeben. Der Verfahrensbeistand von Nina - eine Anwältin, die die Interessen des Kindes vertritt -, war für die MZ am Donnerstag nicht zu erreichen. Aus ihrem Büro hieß es, dass sie sich im Krankenstand befindet. Auch der Gerichtsvollzieher, der am Montag mit vor Ort war, wollte sich gegenüber der MZ nicht äußern.

Vater soll mit Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft gedroht haben

Fakt ist: Die Herausgabe des Kindes sollte eigentlich in der Wohnung des Vaters stattfinden. Doch den in Aussicht gestellten Termin am 1. März setzte der Gerichtsvollzieher wenige Tage zuvor ab. Das teilte er Roger E. schriftlich mit. Auslöser war ein früheres Gespräch zwischen beiden, bei dem der Vater „gegen alle im Verfahren der Kindesherausgabe beteiligten Personen mit Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft“ gedroht habe. Dass der Vater die Übergabe des Kindes an die Mutter vor Ort vorbehaltlos unterstützen würde, konnte der Gerichtsvollzieher aus dessen Aussagen und Verhalten nicht erkennen. So passierte es an der Schule, in der Schulöffentlichkeit. Warum „Drohungen mit dem Staatsanwalt“ den Einsatz mehrerer Polizeiwagen nötig machen, ist unklar.

Die Art, wie die Achtjährige aus der Grundschule geholt und in ein Auto verfrachtet wurde, wie sie um Hilfe und nach ihrem Papa rief, hat große Empörung ausgelöst. Es ist ein Drama, das vor aller Augen stattfand, vielen nahe geht. Und auch in der Schule nachwirkt - schließlich hörten Kinder die Schreie der Schulkameradin. Schulpsychologen seien in Kontakt mit der Schule, heißt es vom Bildungsministerium. Die Klassenlehrer würden zudem die Ereignisse mit den Schülern aufarbeiten. Jedoch nicht mit Nina, sie besucht jetzt eine andere Schule. (mz)