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Neue Satzung Obdachlose in Mücheln sollen Gebühren zahlen

Von Diana Dünschel 28.02.2018, 13:26

Mücheln - Die Stadt Mücheln will jetzt genau regeln, was bei der Nutzung ihrer Obdachlosenunterkünfte zu tun und zu lassen ist. Grund für die Aufstellung dieser Satzung sei, dass sich Ankündigungen der Gerichtsvollzieher über drohende Zwangsräumungen von Wohnungen in Mücheln häufen, sagte Hauptamtsleiter Jörg Wiegner. Tatsächlich habe es in Mücheln in den vergangenen beiden Jahren keinen Obdachlosen gegeben, der untergebracht werden musste.

Obdachlosenunterkunft in Mücheln: Wer sich hierhin wenden kann 

Wie Jörg Wiegner weiter informierte, unterhält Mücheln derzeit eine Obdachlosenunterkunft für Familien und Gemeinschaftsunterkünfte für Einzelpersonen in Mücheln und den Ortsteilen Langeneichstädt und Branderoda. Gedacht seien sie ausschließlich für erwachsene Personen oder eben Familien, die in Mücheln oder den Ortsteilen obdachlos werden und nicht in der Lage sind, sich selbst kurzfristig um eine andere Wohnung zu kümmern. Für Minderjährige sei das Jugendamt zuständig.

Keine dauerhafte Bleibe 

Betroffene sollen auch nur vorübergehend und nicht dauerhaft in der städtischen Unterkunft eine Bleibe finden. Diese sei dafür mit dem Nötigsten ausgestattet, sprich mit einem Schlafplatz, Schrank und Stuhl und sanitären Anlagen. Auf Unterbringung eventuell vorhandener Möbel bestehe kein Anspruch. 

Obdachlose sollen Gebühren bezahlen 

Außerdem sei die Bleibe nur nachts ein Dach über dem Kopf. Sie soll deshalb auch nur in der Zeit zwischen 16 und 8 Uhr geöffnet sein. Für ihre Benutzung werden klare Hausregeln aufgestellt. Und nicht zuletzt wird für die Nutzung auch eine Gebühr erhoben.

Wie hoch diese konkret ausfallen soll, muss der Stadtrat regeln. Wiegner stellte die neue Satzung erstmals im jüngsten Sozialausschuss vor.

Dort gab es laut seiner Auskunft allgemeine Zustimmung zum Entwurf der Stadt und nur Kritik an einzelnen Formulierungen, die jetzt geändert würden. Als nächstes steht das Thema auf der Tagesordnung im Hauptausschuss. Dann wird der Stadtrat endgültig die Satzung verabschieden. (mz)