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Steinschlag am Bus bei Mäharbeiten  Steinschlag am Bus bei Mäharbeiten : Land soll für den Schaden zahlen

Von Petra Korn 16.02.2018, 10:55

Magdeburg/Quedlinburg - Das Land Sachsen-Anhalt muss einem Busunternehmen Schadensersatz in Höhe von 1.680,22 Euro zuzüglich Zinsen zahlen, weil ein Bus durch einen hochgeschleuderten Stein einer Mähmaschine beschädigt wurde.

Das hat die 10. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg am Donnerstag entschieden.

Ein Kleinbus des Unternehmens war am Morgen des 20. Mai 2015 mit Passagieren auf der vierspurigen Bundesstraße  6 unterwegs. In Höhe der Anschlussstelle Quedlinburg erfolgten am Seitenstreifen gerade Mäharbeiten durch den Landesstraßenbaubetrieb.

Als der Bus diesen Bereich passierte, gab es einen Knall; ein Fahrgast bemerkte, dass eine Seitenscheibe des Busses kaputt war.

Das Busunternehmen hat das Land Sachsen-Anhalt auf Schadensersatz verklagt: für Reparaturkosten, die Mietkosten für ein Ersatzfahrzeug zum Fortsetzen der Fahrt, und Umsatzausfall, weil der beschädigte Bus wegen der Reparatur nicht zur Verfügung stand.

Schutzvorkehrungen müssen getroffen werden

Diesen Schadensersatz soll das Unternehmen nun erhalten: Bei den Mäharbeiten seien alle - mit einem zumutbaren Aufwand zu vertretenden - Schutzvorkehrungen zu treffen, um Schäden durch hochschleudernde Steine zu verhindern, sagte Richter Christian Löffler.

Das an der B 6  genutzte Mähgerät verfügte über eine Gummilippe am unteren Rand des Maschinengehäuses, die ein solches Hochschleudern verhindern sollen.

Allerdings: Diese war am Vorfallstag beschädigt worden. „Teile der Gummilippe fehlten“, so Löffler.

Das habe die Beweisaufnahme - die Aussagen der Busfahrerin und eines Straßenwärters sowie Fotos der Polizei - ergeben. Die Mähmaschine sei aber dennoch benutzt worden - obwohl sie nicht im ordnungsgemäßen Zustand gewesen sei.

Damit habe das Land gegen seine Verkehrssicherungspflicht verstoßen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (mz)