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Bewaffneter Reichsbürger vor Gericht Bewaffneter Reichsbürger vor Gericht: Waffenbesitzkarte nach Moskau geschickt

Von Ilka Hillger 25.01.2018, 16:48
Sogenannte „Reichsbürger“ lehnen die Rechtmäßigkeit der Bundesrepublik Deutschland ab.
Sogenannte „Reichsbürger“ lehnen die Rechtmäßigkeit der Bundesrepublik Deutschland ab. dpa

Zahna/Dessau - „Ich bin der lebende Mensch Dirk.“ Solch ein erster Satz bei der Feststellung der Personalien macht die Atmosphäre in einer Gerichtsverhandlung nicht entspannter. Er sei keine Sache und befinde sich auch nicht in Wohnhaft, sondern habe einen Wohnsitz genommen.

Wortklaubereien wie diese kann man penetrant finden, aber Dirk K. besteht darauf, als er sich am Donnerstagnachmittag vor der 7. Strafkammer des Dessauer Landgerichtes einfinden muss.

Angeklagter will sich wehren

Der 47-Jährige aus Zahna hat Rechtsmittel gegen ein Urteil des Amtsgerichtes Wittenberg vom Oktober eingelegt. Verurteilt wurde er dort in erster Instanz wegen unerlaubten Munitionsbesitzes. Vielmehr scheint K. jedoch zu grämen, dass das Amtsgericht im Zuge seiner Ermittlungen feststellte, K. würde die Gesetze der Bundesrepublik nicht anerkennen.

„Ich bestehe auf die Einhaltung der Gesetze. Ich bin kein Reichsbürger, aber ich muss mich doch zur Wehr setzen“, sagt er in der Berufungsverhandlung und nimmt am Ende dann doch das Urteil des Amtsgerichtes mit einer Geldstrafe von 450 Euro hin.

Ohne Rechtsbeistand war K. angetreten, um dem Vorsitzenden Richter Andreas van Herck und den Schöffen zu erklären, wie er in den Besitz der Munition gekommen ist. Sie war ein Zufallsfund der Polizei, die im Dezember 2015 dem Hauptzollamt Amtshilfe bei einer Hausdurchsuchung leistete.

Gegen K. lagen Geldforderungen in Höhe von 1.224 Euro vor, diese sollten zwangsvollstreckt werden. Und weil man zumindest mit verbalem Widerstand rechnete, so formulierte es Polizist L. als Zeuge, waren er und seine Kollegen mit dabei.

Ein Schlüsseldienst öffnete das Haus, weil K. nicht anwesend war. Bei der Durchsuchung fand man in einem Stallgebäude einen Metall- und einen Panzerschrank, in denen sich Waffen und Munition befanden, ein Schlüssel dazu hing im Raum, der zweite lag dann im Schrank, den man zuerst öffnen konnte.

Munition befand sich auch in einem frei zugänglichen Regal, ebenso eine geladene Beretta in einem Plastekoffer. Die Polizei nahm noch vor Ort Kontakt zur waffenrechtlichen Behörde des Landkreises auf.

Deren Leiter ist am Donnerstag vor dem Landgericht auch der erste Zeuge. Er erklärt, dass Dirk K. als Sportschütze Waffenbesitzkarten für zwei Waffen hatte, die Genehmigung für drei weitere kam hinzu, als er diese 1995 vom verstorbenen Vater – einem Jäger – erbte.

Damals konnte auch die Munition dazu problemlos und ohne Genehmigung an K. übergehen, erst seit 2003 macht dies eine Änderung im Waffengesetz bei Erbfällen schwieriger. „Bis 2003 war er mit der Munition also auf der sicheren Seite“, will der Oberstaatsanwalt wissen.

Ein Ja vom Zeugen, aber auch der Verweis, dass es mit der Änderung 2003 eine Frist zur Meldung von Munition gegeben habe. Diese Möglichkeit habe Dirk K. jedoch nicht genutzt. „Die Munition stand in all den Jahren außer Sichtweite“, sagt K., er habe wohl einfach nicht mehr an sie gedacht, weil er sie eben auch nicht benötigte.

Anzeige in Luckenwalde

Fragen, die der Angeklagte stellt, bleiben zumeist unbeantwortet. So habe er bislang kein Durchsuchungsprotokoll der Zoll-Aktion erhalten und deswegen bei der Polizei in Luckenwalde Anzeige erstattet, erklärt Dirk K. vor Gericht.

Auch das Urteil vom Amtsgericht Wittenberg sei ihm nicht zugestellt worden. Richter van Herck reicht ihm ein Exemplar. „Ich hätte das Urteil nur gerne vor meiner Beschwerde gehabt“, sagt der Angeklagte. Sein Rechtsmittel, so K., habe er nur aufgrund der mündlichen Urteil-Verlesung eingelegt.

Dass sich die Richterin in Wittenberg im Oktober am unteren Rand des Strafmaßes bewegte, leuchtet Dirk K. nun auch ein, als der Richter dies noch einmal anführt. Er nimmt seine Berufung zurück.

Waffen und Munition sind ihm ohnehin längst entzogen. Seine Waffenbesitzkarten habe Dirk K. jedoch nicht beim Landkreis abgegeben, sondern an den stellvertretenden Militärstaatsanwalt in Moskau geschickt, hatte zuvor noch der Zeuge aus der Verwaltung gesagt. (mz)