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Hausverbot für Identitäre in Irish Pub Irish Pub Anny Kilkenny in Halle: War der Rauswurf der Rechten rechtens ?

11.01.2018, 06:00

Halle (Saale) - „Weißt du überhaupt, wen du da bedienst?“ - die Kellnerin wusste es nicht. Gäste und Kollegen machten sie schließlich darauf aufmerksam, dass die Herren, die gerade Bier bestellt hatten, zur rechten „Identitären Bewegung“ (IB) gehören.

Das Bier bekamen die Gäste zwar noch, wurden aber gebeten, zeitnah zu gehen. Ohne Widerworte oder Gegenwehr, wie es von Zeugen heißt, leerten die Männer ihre Getränke, zahlten und verließen den Irish Pub „Anny Kilkenny“ in der Bebelstraße in Halle.

In sozialen Netzwerken entbrannte später eine heftige Diskussion zwischen denen, die den Rauswurf als mutiges Zeichen gegen die Rechten feiern, und denen, die das Personal dafür als diskriminierend kritisieren.

Auf Facebook hagelte es reihenweise von beiden Seiten Bewertungen für den Pub. Am Mittwoch standen 332 schlechte 2456 sehr guten Bewertungen gegenüber. Der Besitzer will sich nicht weiter zum Vorfall äußern.

Rechte in Pub Anny Kilkenny in Halle nicht bedient: Darf der Wirt das?

Nun stellt sich die Frage: Wie weit geht Hausrecht eigentlich? Darf man überhaupt jemanden des Lokals verweisen, weil man dessen politische Meinung nicht teilt?

Der hallesche Rechtsanwalt Peter Kehl meint auf Anfrage der MZ: „Nein“. Dem Hausrecht des Wirtes stehen die verfassungsmäßigen Rechte des Gastes gegenüber. Dazu zählt auch das Recht auf Gleichbehandlung, das im „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz“ verankert ist.

„Wegen politischer Meinung, ethnischer Herkunft oder Religionszugehörigkeit darf niemand ausgeschlossen werden“, so Kehl. Das Hausverbot des Pubs gegen die IB ist de facto unwirksam. „In solchen Fällen gehen im Normalfall aber die wenigsten dagegen vor.“

Um jemanden eines öffentlich zugänglichen Lokals zu verweisen, brauche es sachliche Gründe. Wenn also jemand randaliert, schreit oder andersweitig den Betrieb stört, kann er vor die Tür gesetzt werden.

Die Schwelle, ab wann jemand stört, ist dabei sehr verschwommen. Wann fängt Unruhestiften an? „Wenn sie ein Plakat mit Parolen ausgerollt hätten, dann könnte man das als betriebsstörend ansehen und ein Hausverbot rechtfertigen. Bestimmte Symbole oder Kleidung würden vermutlich nicht reichen.“

Rechte in Pub in Halle nicht bedient: Politische Meinung ist vom Gesetz geschützt

Eine politische Meinung gehört nicht zu den Störfaktoren, die das Gesetz damit meint. „Das hat der Bundesgerichtshof bereits in ähnlichen Fällen entschieden“, sagt Kehl.

Ein wenig anders verhalte es sich, wenn Geschäfte nicht öffentlich zugänglich sind, man zum Beispiel wie im Hotel oder bei Wellnesstempeln eine Reservierung braucht. Da könne der Hausherr genauer aussuchen, mit wem er einen Vertrag eingeht. „Aber für normale Gaststätten gilt: erst einmal darf jeder rein“, so Kehl. (mz/jmr)