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Bluttat in Flüchtlingsheim auf Video Bluttat in Flüchtlingsheim in Merseburg: So brutal ging der Messerstecher vor

Von Robert Briest 10.01.2018, 13:34
Der Angeklagte (r.) wird in den Gerichtssaal geführt.
Der Angeklagte (r.) wird in den Gerichtssaal geführt. Robert Briest

Merseburg - Das Opfer eines Messerangriffs Ende September in einer Flüchtlingsunterkunft in Merseburg schwebte bei seiner Einlieferung in Lebensgefahr. Dies erklärte der rechtsmedizinische Gutachter am Mittwoch bei der Fortsetzung des Prozesses gegen einen Guinea-Bissauer vor dem Landgericht Halle. Der 21-Jährige muss sich dort wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchtem Totschlag verantworten.

Messerattacke in Flüchtlingsheim in Merseburg: Opfer erlitt bis zu Schnitt- und Stichverletzungen

Der Rechtsmediziner berichtete vor Gericht von 15 bis 20 Schnitt- und Stichverletzungen, die der 26-jährige Mitbewohner des Angeklagten bei der Tat in dem Haus in der Halleschen Straße erlitten hatte. Die Wunden hätten sich etwa im Gesicht und am Hals befunden sowie Abwehrverletzungen an den Händen.

Zudem seien dem Malier der Bizeps im linken Arm zu einem Drittel durchtrennt und der Brustkorb durch die Verletzung geöffnet worden. Es sei eher Zufall, dass es dadurch nicht zu einem Einströmen von Luft gekommen sei: „Durch die Vielzahl an Folgen scharfer Gewalteinwirkungen ist es eine lebensgefährliche Verletzung.“

Messerattacke in Flüchtlingsheim in Merseburg: Bluttat wurde auf Video festgehalten

Dass der Angeklagte den Messerangriff begangen hat, ist in der Verhandlung unstrittig. Zum einen, da der 21-Jährige über seinen Verteidiger ein Geständnis abgelegt hat. Zum anderen zeichnete eine Überwachungskamera auf dem Flur den zweiten Teil der Tat, der sich vor dem Zimmer, in dem beide Männer wohl in Streit geraten waren, auf. Auf den Bildern waren ein Tritt sowie zwei Stiche durch den Angeklagten zu erkennen.

Aufgezeichnet wurde auch das Eingreifen eines afghanischen Mitbewohners. Der beschrieb am Mittwoch, wie er den 21-Jährigen von hinten gepackt und vom Opfer weggezogen hat.

Messerattacke in Flüchtlingsheim in Merseburg: Trotz Hilferufen kam kein weiterer Mitbewohner zu Hilfe

Der frühere Militär berichtete, dass er den Angeklagten dann geschüttelt habe, bis dieser das Messer fallen ließ. Er habe dann dem Opfer geholfen, das stark geblutet habe. Später sei der Angreifer jedoch mit einem Messer zurückgekehrt. Einen erneuten Angriff habe er verhindert, in dem er die Flurtür zugehalten habe. Der Afghane beklagte, dass trotz seiner Rufe nicht weitere Mitbewohner zu Hilfe kamen.

Gelöst wurde die Situation erst durch die von einem Sozialarbeiter alarmierte Polizei. Die Beamten berichteten vor Gericht, dass sich auch im Zimmer der beiden Westafrikaner große Mengen an Blut gefunden hätten – sogar an der Decke.

Der Prozess soll in der kommenden Woche fortgesetzt werden. Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine mehrjährige Haftstrafe. (mz)