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Prozess zu Nazi-Radio Prozess zu Nazi-Radio: Rechte Rundfunk-Truppe wohl keine kriminelle Vereinigung

Von Robert Briest 24.11.2017, 11:05

Halle (Saale) - Volksverhetzung ja, Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung und Besitz von Kinderpornografie nein. Dieses Ergebnis deutet sich nach dem zweiten Prozesstag gegen einen 31-Jährigen an, der von 2010 bis 2012 Moderator des Nazi-Radios „Volk und Heimat“ gewesen sein soll.

Dies hatte der mittlerweile in Berlin lebende Angeklagte vor dem Landgericht Halle bereits ebenso eingeräumt wie das Senden 14 indizierter Lieder mit ausländer- feindlichen Texten und das Erstellen von Sendeplänen. Daraus hatte die Staatsanwaltschaft den Tatvorwurf abgeleitet, dass er Kopf des bei einer Razzia 2012, die auch in Braunsbedra stattfand, aufgedeckten Moderatorenteams gewesen sei.

Vorsitzende Richterin äußerte Zweifel

Die Vorsitzende Richterin äußerte jedoch Zweifel, dass sich eine kriminelle Vereinigung nachweisen lasse: „Aus unserer Sicht ergibt sich eher ein loser Zusammenschluss.“ Die beteiligten Moderatoren seien einzeln u in Einzelfällen untereinander verbändelt gewesen.

In der Tat erklärten mehrere der als Zeugen geladenen Mitmoderatoren, deren Verfahren wegen Volksverhetzung mittlerweile eingestellt sind, vor Gericht, sie würden den Angeklagten zum ersten Mal in natura sehen. Absprachen zu Sendeplänen seien per Chat oder Telefon erfolgt, dabei hätte der 31-Jährige, wie von ihm behauptet, darauf hingewiesen, dass die in ihrer Musikauswahl freien Moderatoren keine indizierten Lieder spielen sollen.

Verbotene Songs von Bands wie Volkszorn oder Landser

Das hielt die freilich nicht davon ab verbotene Songs von Bands wie Volkszorn oder Landser an die Zuhörerschaft zu verbreiten.Die war jedoch wohl eher klein. Ohnehin zeichnete sich im Prozess das Bild eines amateurhaft geführten Radios mit eher geringer Bedeutung in der rechten Szene. Interessierte konnten sich einfach per Chat oder Mail als Moderator bewerben und erhielten dann die notwendige Software

Dabei kam der Schüler aus Norddeutschland ebenso zum Zug, wie die arbeitslose Mutter Ende 30 aus Chemnitz. Alle Moderatoren erklärten sich , wie im übrigen auch der Angeklagte, vor Gericht für geläutert – teilweise weil sie wieder einen Job gefunden hätten –, wollen mit der rechten Szene heute nichts mehr am Hut haben. Allerdings konnte sich selbst auf die meist suggestiv gestellte Frage der Richterin, ob die Songtexte nicht schlimm wären, kaum einer zu einer klaren Distanzierung von den Inhalten durchringen.

Angeklagtem droht eine Geldstrafe

Dem Angeklagten droht nun eine Geldstrafe, auch weil ihm das Gericht den Besitz von Kinderpornografie wohl nicht nachgewiesen kann. Auswertungen ergaben, dass die Dateien zuletzt vor dem Zeitpunkt geändert wurden, an der 31-Jährige den Rechner von den anonymen Radiogründern erhalten haben will. (mz)