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Null Ja-Stimmen Landtag Sachsen-Anhalt: Null Ja-Stimmen - AfD blamiert sich bei Abstimmung

Von Hagen Eichler 27.10.2017, 15:34

Magdeburg - Mit einer grotesken Abstimmungspanne im Landtag sorgt Sachsen-Anhalts AfD bundesweit für Lacher und hämische Kommentare. Am Donnerstagabend stand in Magdeburg ein Gesetzentwurf der AfD zur Abstimmung. Dessen Ziel war es, den Bürgern abseits von Wahlen mehr politische Mitbestimmung zu ermöglichen.

AfD-Pleite verbreitet sich im Netz

Um die erste parlamentarische Hürde zu nehmen, hätte der Gesetzentwurf zur Beratung in den Ausschuss überwiesen werden müssen. Als Landtagsvizepräsident Wulf Gallert (Linke) darüber abstimmen ließ, erhob sich im Plenarsaal jedoch keine einzige Hand. Alle anderen Fraktionen, CDU, SPD, Grüne und Linke, stimmten gegen die Überweisung. Damit gilt der Gesetzentwurf als erledigt.

Noch vor der Feststellung dieses Ergebnisses gab es Lachen im Plenarsaal. Landtags-Vize Gallert sprach von einem überraschenden Ausgang. Schnell verbreitete sich die AfD-Pleite im Netz. Der Linken-Abgeordnete Stefan Gebhardt sammelte bei Twitter in weniger als 24 Stunden mehr als 5000 „Gefällt mir“-Angaben.

Null-Stimmen-Ergebnis der AfD war nicht erste Pleite beim Thema direkte Demokratie

Die AfD wollte auf MZ-Nachfrage nicht von einer Panne sprechen. Der Parlamentarische Geschäftsführer Robert Farle sagte, es sei von vornherein klar gewesen, dass der Gesetzentwurf nicht die nötigen Stimmen für eine Überweisung bekommen würde. Vier AfD-Abgeordnete hätten gefehlt, die anderen Fraktionen hätten ihr Nein angekündigt. Allerdings: Bislang hatte es die AfD nie versäumt, für eigene Initiativen zu stimmen.

Das Null-Stimmen-Ergebnis war nicht die erste Pleite beim Thema direkte Demokratie. Auf Antrag der AfD hatte eine Enquete-Kommission des Landtags Vorschläge beraten. Am letzten Sitzungstag des Gremiums war es ausgerechnet die AfD, die keinen Beschlusstext vorlegte. Unmittelbar vor der Landtagssitzung dann kündigte die AfD-Pressestelle an, die Partei wolle eine Direktwahl der Oberbürgermeister erreichen. Genau das ist aber bereits Gesetzeslage. (mz)