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Trauung gleichgeschlechtlicher Paare Gleichstellung: Schloss Mansfeld untersagt gleichgeschlechtlichen Paaren die Trauung

Von Anja Förtsch 07.04.2017, 06:00
Die Schlosskirche von Schloss Mansfeld.
Die Schlosskirche von Schloss Mansfeld. Klaus Winterfeld

Mansfeld - Der schönste Tag im Leben und dann auch noch vor romantischer Kulisse: Auf Schloss Mansfeld wird eine solche Traumhochzeit in Zukunft ein Traum bleiben. Auf dem Schloss finden bald keine Trauungen mehr statt. Der Betreiber hat die Kooperation mit der Stadt Mansfeld gekündigt - weil deren Standesamt dort auch gleichgeschlechtliche Paare traute.

Der evangelische Förderverein Schloss Mansfeld besitzt und betreibt die Einrichtung als christliche Familienbildungsstätte. Seit 2008 stellte der Eigentümer der Stadt Räumlichkeiten für Trauungen zur Verfügung - bis jetzt.

Auslöser war eine Anfrage eines gleichgeschlechtlichen Paares vom Februar. Das wollte beim Verein Schlossräume mieten, um nach der Trauung dort zu feiern. Durch die Anfrage wurde der Betreiber darauf aufmerksam, dass das Standesamt auf Schloss Mansfeld auch homosexuelle Paare traut. Der Eigentümer - vom Land in den letzten Jahren übrigens mit Zuschüssen in Höhe von rund zwei Millionen Euro gefördert - kündigte den Vertrag mit der Stadt daraufhin am 10. Februar.

„Eine Familie besteht in unseren Augen aus Vater, Mutter und Kind“, sagt Frank Ranneberg, Vorsitzender des Fördervereins. „Wir haben natürlich einerseits kein Recht, andere Lebensmodelle abzulehnen. Aber wir haben auch unsere eigenen, konservativen Werte.“ Und diese ließen eben keine Lebenspartnerschaften zwischen Homosexuellen zu.

Nach der Kündigung machte der Verein der Stadt Mansfeld den Vorschlag, eine neue Vereinbarung zu treffen. Der Inhalt: Es sollten künftig wieder Trauungen auf dem Schloss stattfinden - dann aber nur zwischen Männern und Frauen, nicht zwischen Homosexuellen.

„Eine solche Vereinbarung wird von der Stadt Mansfeld abgelehnt“, sagt Bürgermeister Gustav Voigt. Er beruft sich dabei auf eine Verwaltungsvorschrift. Diese gibt vor, dass in Räumen, die von Standesämtern für Trauungen genutzt werden, sowohl Ehen zwischen Männern und Frauen als auch eingetragene Partnerschaften zwischen Homosexuellen geschlossen werden.

„Eine Beschränkung nur auf Eheschließungen ist nach den gesetzlichen Vorgaben nicht zulässig“, sagt Voigt. „Würden wir auf den Vorschlag des Vereins eingehen, würden wir gegen die Verwaltungsvorschrift und damit gegen das Gesetz verstoßen.“ Die Stadt bedauert die Entscheidung des Betreibers. Zwar besitzt sie ein eigenes Trauzimmer. „Aber der überwiegende Teil der Trauungen in Mansfeld wurde auf dem Schloss durchgeführt“, so Voigt.

Schloss Mansfeld: Politiker kritisieren Förderverein für die Ablehnung gleichgeschlechtlicher Trauungen

Kritik an der Entscheidung des Vereins kommt auch von Justiz- und Gleichstellungsministerin Anne-Marie Keding (CDU). Es ist „sehr bedauerlich, dass es immer noch Vereine in Sachsen-Anhalt gibt, die so ablehnend auf Lebenspartnerschaften reagieren.“

Schärfer formuliert Eva von Angern, gleichstellungspolitische Sprecherin der Linken-Fraktion: „Ein solches Handeln zeugt von einem erschreckenden Menschenbild und ist verfassungswidrig. Wenn Minderheiten ausgegrenzt werden, kann dies nicht ohne Konsequenzen bleiben.“

Im August wird die letzte Trauung auf dem Schloss stattfinden. Die 18 bereits vereinbarten Hochzeiten werden noch durchgeführt. Gleichgeschlechtliche Paare sind nicht darunter. (mz)