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Streit um Biosphärenreservat Streit um Biosphärenreservat: Interne Sitzung zum Reservat rechtens

Von Helga Koch 04.03.2017, 14:00
Das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz
Das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz Grafik/MZ

Südharz - Es war rechtens, die Öffentlichkeit von der Sitzung des Südharz-Gemeinderats zum weiteren Vorgehen im Rechtsstreit wegen des Biosphärenreservats Karstlandschaft Südharz auszuschließen. Zu dieser Auffassung kommt die Kommunalaufsicht des Landkreises Mansfeld-Südharz, sagt Sprecherin Michaela Heilek. Christine Reimann aus Kleinleinungen hatte im Namen mehrerer Bürger den Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Ratssitzung beanstandet und die Kommunalaufsicht um eine Prüfung gebeten.

Verwaltungsgericht Halle weist Klage im November 2016 ab

Hintergrund: 2009 wurde das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz durch das Land Sachsen-Anhalt ausgewiesen. Die Gemeinde Rottleberode klagte deshalb gegen das Landes-Umweltministerium, an dieser Klage hielt später auch die Gemeinde Südharz als Rechtsnachfolgerin fest. Dann ruhte der Streit mehrere Jahre, ohne dass sich die Positionen wesentlich verändert hätten. Im November 2016 wies das Verwaltungsgericht Halle dann die Klage ab. Der Gemeinderat Südharz haderte mit dem Urteil und beriet im Dezember - hinter verschlossenen Türen. Gemeinderat Frank Siewering (FDP) beantragte zwar eine öffentliche Beratung zu dem sensiblen Thema, wurde aber überstimmt.

Landkreis-Sprecherin Michaela Heilek rechtfertigt den Ausschluss der Öffentlichkeit. Sie begründet, dass das prozesstaktische Vorgehen in einem von der Gemeinde geführten Rechtsstreit beraten worden sei. Die Kommunalaufsicht werte dies als „richtig, da die Beschlussvorlage Einzelheiten zum Verfahren und die Argumentation der Sachverständigen enthielt“.

Eine öffentliche Diskussion hätte sich vielleicht negativ auf den weiteren Verlauf des Verfahrens auswirken können, sagt Heilek. Das sei somit verhindert worden: „Zudem wäre eine unbeeinflusste Verhandlung für die Gemeinderäte mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu gewährleisten gewesen.“

Christine Reimann: Eine objektive Information der Ratsmitglieder „ziemlich unwahrscheinlich“

Reimann kann zu alldem nur den Kopf schütteln: „Es ging um eine Entscheidung, die für alle Bürger unserer Gemeinde Südharz nicht nur interessant, sondern teils sogar relevant ist.“ Die Bürger der Gemeinde mussten außen vor bleiben, stellt sie fest - obwohl „als Gäste ein ausgewiesener Gegner des Biosphärenreservats und der die Gemeinde vertretende Anwalt in diesem Rechtsstreit geladen waren, der ein wirtschaftliches Interesse an der Fortführung des Rechtsstreits hat.“

Eine objektive Information der Ratsmitglieder sei also „ziemlich unwahrscheinlich“ geworden, findet Reimann. Sie bleibt dabei: Die Öffentlichkeit bei einem für die gesamte Gemeinde so wichtigen Thema auszuschließen, sei ein „intransparentes Verhalten“ und zeuge von einem „erheblichen Demokratiedefizit“. Reimann zweifelt: „Die Gemeindevertreter beraten und entscheiden über die Zukunft ihrer Gemeinde also ohne jene, die sie gewählt haben - und die die Gemeinde letztlich bilden? Merkwürdiges Verständnis.“

Der Rechtsstreit geht, wie bereits berichtet, in die nächste Runde. (mz)