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Streit um Biosphärenreservat Streit um Biosphärenreservat: Gemeinde Südharz geht in Berufung

Von Helga Koch 30.12.2016, 11:00
Questenberg liegt inmitten des Biosphärenreservats Karstlandschaft Südharz, welches in Teilen der Bevölkerung heftig umstritten ist.
Questenberg liegt inmitten des Biosphärenreservats Karstlandschaft Südharz, welches in Teilen der Bevölkerung heftig umstritten ist. Noack/Archiv

Südharz - Das juristische Tauziehen um das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz geht weiter: Nachdem das Verwaltungsgericht Halle eine Klage gegen die Ausweisung des Reservats durch das Land abgewiesen hat, will der Gemeinderat die Berufung beantragen. Die Ratsmitglieder haben es „mit großer Mehrheit“ beschlossen, wie Bürgermeister Ralf Rettig (parteilos) sagt. Denn die Argumente der Gemeinde seien nicht ausreichend gewürdigt worden.

Damalige Gemeinde Rottleberode klagt gegen die Ausweisung des Biosphärenreservats

Rückblick: 2009 hatte das Land Sachsen-Anhalt das 30.000 Hektar große Gebiet im westlichen Landkreis als Biosphärenreservat ausgewiesen und erwartet, dass alle zugehörigen Kommunen einverstanden wären und die Anerkennung nach den Kriterien der Unesco möglich würde. Doch mehrere Kommunen lehnten das ab. Die damals eigenständige Gemeinde Rottleberode reichte Klage ein; Rettig war dort Bürgermeister.

Doch erst Ende September dieses Jahres landete der Rechtsstreit vor Gericht. Ein Vergleich kam während der Anhörung zwischen der Gemeinde und dem Umweltministerium nicht zustande. Die Richterin wies letztlich die Klage ab.

Rettig ließ per Anwalt Berufung einlegen und den Ratsbeschluss nachholen. Der Anwalt habe das Urteil in der Ratssitzung rechtlich bewertet, schildert der Bürgermeister. Er selbst finde es „schwach, dass nur eine Einzelrichterin für ein so komplexes Thema“ zuständig gewesen sei.

Gemeinde Südharz war in die öffentliche Kritik geraten

Doch die Art und Weise, wie der jüngste Beschluss im Gemeinderat zustande kam, stößt in den sozialen Medien auf Kritik. So schreibt Marcus Fritze, der aus Roßla stammt und selbst mal dem Gemeinderat angehörte, es sei unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten worden. Der Gemeinderat sei mit einer „Sammlung von Negativ-Schlagzeilen“ überzeugt worden. Südharz habe schon 15.000 Euro in den Rechtsstreit investiert, nun werde es für die finanzschwache Kommune noch teurer.

Doch Rettig weist die Kritik zurück: „Wir haben Strategien für den Rechtsstreit beraten, deshalb war es eine nichtöffentliche Sitzung.“ Um sich eine Meinung zu bilden, habe er den Bürgermeister von Geisa eingeladen, denn die Stadt liegt im Biosphärenreservat Röhn. „Herr Henkel hat gesagt“, so Rettig, „dass die Gerichtskosten eine Kleinigkeit wären im Vergleich zu den Mehrkosten, die die Gemeinde Südharz durch das Biosphärenreservat aufbringen müsste. Da sind alle umgefallen.“

Sonst habe er niemanden eingeladen, weder von der Industrie- und Handelskammer, dem Kreisbauernverband, dem Verband der Privatwaldbesitzer noch von einem anderen Reservat. Christiane Funkel habe aber als Ratsmitglied und Leiterin der Roßlaer Reservatsverwaltung mitdiskutiert.

Berufung beim Oberverwaltungsgericht Magdeburg eingelegt

Zu den drohenden Gerichtskosten verweist Rettig auf eine „Rechtsschutzversicherung, die einen Anteil zahlt. 20 Prozent plus ein Betrag x blieben dann bei der Gemeinde.“ Falls Südharz den Kürzeren zöge, müsste die Gemeinde „15.000 Euro und das, was noch dazu kommt und nicht von der Versicherung getragen wird“, aufbringen. Anderenfalls zahle das Land.

Rettig hofft, dass die Berufung zugelassen und das Urteil beim Oberverwaltungsgericht Magdeburg zugunsten von Südharz abgeändert wird. „Falls nicht, wäre es das Ende unserer Gemeinde. Dann gehen wir eventuell weiter bis vors Bundesverwaltungsgericht.“

Trotzdem bleibt man im Umweltministerium betont gelassen. „Wir nehmen es zur Kenntnis“, sagt Sprecherin Petra Franke. „Und wir gehen davon aus, dass die Gemeinde Südharz mit der Beantragung der Zulassung der Berufung keinen Erfolg haben wird.“ (mz)