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"Bürger nicht überfordern" "Bürger nicht überfordern": Winfried Kluth leitet die neue Forschungsstelle für Migrationsrecht an der Uni Halle

15.11.2016, 07:00
Die Obergrenze sei meist politische Schaumschlägerei, sagt Winfried Kluth.
Die Obergrenze sei meist politische Schaumschlägerei, sagt Winfried Kluth. H. John

Halle (Saale) - Fragen zu Migrationsrecht haben angesichts der großen Zuwanderung der vergangenen zwei Jahre Konjunktur. Die Uni Halle hat deshalb am Montag just zu diesem Thema eine Forschungsstelle eröffnet. Zu ihren führenden Köpfen zählt Juraprofessor Winfried Kluth, der unter anderem seit elf Jahren die Zeitschrift für Ausländerrecht verantwortet.

Im Interview mit Robert Briest erklärt er, welche Rolle das Recht bei der Integration spielt, welcher Denkfehler bei der Diskussion um Obergrenzen vorliegt und welche Instrumente Halle braucht, um Flüchtlinge zu integrieren.

Schwerpunkt der Forschungsstelle soll die Integration sein. Was hat die Rechtswissenschaft damit zu tun?
Winfried Kluth: Integration ist zunächst ein soziales Phänomen, weshalb die Sozialwissenschaften die Leitdisziplinen sind. Sie untersuchen, was Bedingungen und Hemmnisse für Integration sind. Die juristische Perspektive ist: Welche Instrumente brauchen wir, damit die sozialwissenschaftlichen Erkenntnisse in der Praxis auch Anwendung finden. Ein großes Thema ist in diesem Zusammenhang die Bildung von Parallelgesellschaften: Wie kann man verhindern, dass sich Flüchtlinge in eigenen Communitys organisieren, ohne starken Kontakt zur Aufnahmegesellschaft. Um hier gegenzusteuern, gibt es etwa die Wohnsitzregel im neuen Integrationsgesetz.

Ist ein vorgeschriebener Wohnsitz überhaupt mit der in Deutschland geltenden Freizügigkeit vereinbar?
Kluth: Das Bundesverfassungsgesetz hat eine ähnliche Regel für Spätaussiedler in der 80er Jahren bestätigt, wenn sie zeitlich begrenzt ist und die Integration fördert. Diese Regelungen haben in der Vergangenheit eine positive Wirkung gezeigt.

In der politischen Debatte tauchte auch immer wieder die Forderung nach einer Obergrenze für Flüchtlinge auf. Ist die rechtlich möglich?
Kluth: Das ist oft nur politische Schaumschlägerei. Es sind dabei zwei Aspekte zu unterscheiden, die in der Migrationsforschung eigentlich unumstritten sind. Erstens: Zuwanderung muss begrenzt werden, damit die Aufnahmegesellschaft nicht überfordert wird. Zuwanderung ist mit komplizierten Anpassungsprozessen auf beiden Seiten verbunden, die Zeit brauchen.

Wenn Migration zu schnell und in zu großen Zahlen erfolgt, dann ist das für die Akzeptanz in der Gesellschaft ein Problem. Es ist zweitens aber auch unbestritten, dass wir bei Flüchtlingen nicht von einer formalen Obergrenze ausgehen können. Ein Staat kann die Lasten der Flucht nicht allein tragen, deshalb müssen die Staaten solidarisch sein. Der europäische Gesetzgeber war aber nicht in der Lage, diese Solidarität in den EU-Verträgen rechtlich festzulegen.

Im Beisein von Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hat die Martin-Luther-Universität Halle (MLU) am Montag eine neue Forschungsstelle für Migrationsrecht eröffnet.

Diese soll bestehende Forschungen und Angebote  vor allem der Juristen bündeln. So soll die Sichtbarkeit erhöht und die Möglichkeit geschaffen werden, auch größere Drittmittelprojekte anzunehmen. Die MLU bietet derzeit Fortbildungen auch per Video.

Migrationsrecht spielt auch in der Lehre  eine Rolle. Die Nachfrage nach den  Wahlvorlesungen hat sich in den vergangen Jahren vervierfacht. Ab 2017 möchten die Juristen zudem einen einjährigen Masterstudiengang anbieten. 

Der soll ich auch an Menschen richten, die bereits praktisch mit diesen Themen zu tun haben. Ähnliche Master bietet die MLU bereits in Wirtschaftsrecht und zu „Medizin, Recht, Ethik“.  (rob)

Ist eine Obergrenze unrealistisch?
Kluth: Wenn etwa Reiner Haseloff sagt, er ist für eine Obergrenze, dann meint er das nicht im Sinne einer formalen Obergrenze. Seine Argumentation ist: Unsere Integrationsfähigkeiten sind begrenzt. Dabei kann er sich auf die allgemeine Ansicht der Migrationsforschung berufen. Viele verstehen das aber anders. Sie denken, man müsste an der Grenze zählen und dann nach dem x-ten Flüchtling dicht machen. Dafür haben wir aber kein Instrumentarium.

Gibt es denn eine einheitliche Meinung, wann die Aufnahmekapazität erreicht ist?
Kluth: Das kann man nicht formal berechnen. Die Aufnahmefähigkeit ist regional, teils gar innerhalb einer Großstadt stets unterschiedlich. In leistungsfähigen und kulturell offenen Regionen sieht es anders aus als in strukturschwachen und abgeschlossenen Regionen. Wichtig ist aber: Wer sich für Zuwanderung und Integration stark macht, darf die Bevölkerung, so wie sie ist, nicht überfordern.

Wenn man vorschnell postuliert, ihr müsst solidarisch sein, die Bereitschaft ist aber noch nicht da, dann führt eine starke Zuwanderung zu den Gegenreaktionen, die wir jetzt sehen: Populismus und Ausländerfeindlichkeit. Die sind kontraproduktiv, weil sich so die Voraussetzungen für weitere Zuwanderung verschlechtern.

Wie soll man mit dieser unterschiedlichen Aufnahmebereitschaft einzelner Regionen umgehen?
Kluth: Der Gesetzgeber muss den Ländern und Kommunen einen breiten Instrumentenkasten zur Verfügung stellen und sie vor Ort entscheiden lassen, welche Integrationsmaßnahmen sie wählen.

Welche Instrumente braucht denn Halle für eine erfolgreiche Integration?
Kluth: Es ist wichtig, dass der Zugang zu Förderangeboten transparent strukturiert wird. Da hat die Stadt bei der Organisation der Behörden gute Anstrengungen unternommen. Was an zweiter Stelle steht, ist der Bereich der schulischen Betreuung. Da sind wir in Sachsen-Anhalt und Halle noch dabei, die entsprechenden Angebote aufzubauen. Aber da arbeitet man dran, etwa beim Thema Sprachlehrer.

Aktuell will das Land knapp die Hälfte der 230 Sprachlehrerstellen zum Jahresende streichen. Das klingt doch eher nach Rückbau.
Kluth: Es ist immer die Frage, mit welchen Zahlen man geplant hat. Im vergangenen Jahr ist man von sehr hohen Zahlen ausgegangen. Nun ist aber erstmal Ruhe eingekehrt. Das Wichtige ist, dass die Verwaltung dabei ist, die Instrumente zu installieren. Ein weiterer Schritt ist dann etwa, dass die Verwaltung gezielt Migranten einstellt.

Das geht aber nicht gleich, sie müssen erst qualifiziert werden. Dann gibt es auch noch die Frage der sonstigen kulturellen Angebote, wie sich etwa die einzelnen Religionen organisieren. Wir sind jetzt noch in der Erstverarbeitung. Da sind vor allem Ausländer- und Sozialbehörde gefragt. Die eigentliche Integration betrifft dann die ganze Bandbreite behördlicher Zuständigkeiten. (mz)