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  7. Suspendierter OB von Halle Bernd Wiegand - Was die Hallenser zu möglicher Rückkehr ins Rathaus sagen - Videoumfrage in Halle

Bernd Wiegand Mit Video: Viele Hallenser wollen einen neuen Oberbürgermeister

Halles suspendierter Oberbürgermeister Bernd Wiegand schrieb nicht nur mit der Impfaffäre Schlagzeilen. Seit Jahren ist er suspendiert, wurde zuletzt wegen uneidlicher Falschaussage verurteilt. Bei einer Straßenumfrage sehen die meisten Befragten eine mögliche Rückkehr des OB ins Rathaus kritisch.

Von Anna Lena Giesert und Jakob Münz 09.05.2024, 09:36
Halles suspendierter Oberbürgermeister Bernd Wiegand wurde im April wegen uneidlicher Falschaussage verurteilt. 
Halles suspendierter Oberbürgermeister Bernd Wiegand wurde im April wegen uneidlicher Falschaussage verurteilt.  Foto: Steffen Schellhorn

Halle/MZ - Seit Dezember 2012 ist Bernd Wiegand gewählter Oberbürgermeister der Stadt Halle. Gewählt ist er noch bis zum Jahr 2026 und laut eigenen Aussagen möchte er auch wieder ins Amt zurück. Aufgrund der vielen Vorwürfe und Verfahren gegen ihn sieht nicht nur die Mehrheit im Stadtrat eine Rückkehr kritisch, sondern anscheinend auch viele Hallenser, wie eine Straßenumfrage der Mitteldeutschen Zeitung zeigt.

 
Bei einer Umfrage in der Innenstadt von Halle stimmten die meisten Befragten gegen eine Rückkehr des suspendierten Oberbürgermeisters. (Reporter: Jakob Münz, Kamera: Anna Lena Giesert)

Anfang 2021 wurden Wiegand, Mitglieder des Katastrophenschutzstabs und Stadträte der Stadt Halle gegen Corona geimpft, obwohl sie nach den damaligen Regeln noch nicht an der Reihe waren. In die Entscheidung dazu war auch der OB verwickelt. Die Impfaffäre war der Auslöser für die Suspendierung Wiegands im April 2021.

Seitdem wird in mehreren Verfahren gegen ihn ermittelt. Es ging um Veruntreuung und das Ausspähen und Abfangen von Daten. Erst kürzlich fiel das Urteil in einem Prozess wegen mutmaßlicher Falschaussage in einem Zivilprozess. Wiegand hat Revision gegen das Urteil eingereicht.

Seine Suspendierung bleibt weiter bestehen. Das vom Landesverwaltungsamt gegen ihn angestoßene Disziplinarverfahren kann erst nach dem Abschluss des Strafprozesses weitergeführt werden.