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Leserärger um abgemeldetes Wrack Leserärger um abgemeldetes Wrack: Darf Schrottauto drei Wochen herumstehen?

Von Silvia Zöller 11.10.2017, 08:02

Halle (Saale) - Darf man ein abgemeldetes Auto einfach so abstellen? Und sich dann nicht mehr drum kümmern? Das fragte sich MZ-Leser Rolf Raeke, der ein altes Auto an einem Parkplatz in der Nähe des Nietleber Bahnhofs entdeckt hat. Seit drei Wochen steht der Wagen da, mittlerweile sind die Scheiben eingeschlagen und die Reifen zerstochen. Ein Anruf bei der Stadtverwaltung habe nichts gebracht: „Der Wagen steht immer noch da.“

Doch nun ist die Stadtverwaltung aktiv geworden, wie eine Nachfrage der MZ ergab: „Das Fahrzeug wurde am Montag durch die Stadt abgeschleppt“, so Tobias Teschner, Leiter des Fachbereichs Sicherheit. Denn tatsächlich sei es nicht erlaubt, ein abgemeldetes Fahrzeug irgendwo abzustellen: „Kraftfahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum müssen von der Zulassungsbehörde zum Verkehr zugelassen sein“, zitiert Teschner das Straßenverkehrsgesetz. Das gelte auch dann, wenn sie geparkt werden.

Abgemeldete Fahrzeuge dürfen nur auf privaten Stellflächen abgestellt werden

Abgemeldete Fahrzeuge dürfen nur auf privaten Stellflächen abgestellt werden. Ansonsten werde die Stadtverwaltung aktiv: Sind abgemeldete Autos im öffentlichen Bereich abgestellt, wird der Halter durch die Stadt ermittelt und umgehend aufgefordert, das Fahrzeug entweder anzumelden oder schnellstmöglich zu entfernen, so Teschner. Wenn sich der Halter darauf hin nicht meldet, wird das Fahrzeug nach einer gesetzten Frist von der Stadt abgeschleppt.

Genau das sei auch hier der Fall gewesen: Zunächst habe man den Halter ermittelt und angeschrieben. Da auch ihm eine Frist gesetzt worden sei, habe man das Wrack erst jetzt abschleppen können. (mz)