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Miete Miete: Tropische Temperaturen

25.08.2003, 17:28

Halle/MZ. - Der Fall: Nicht nur der Inhaber eines Textilgeschäfts und seine Mitarbeiter, sondern auch die Kunden stöhnten unter der Hitze in den Verkaufsräumen. Selbst während eines normalen Sommers herrschten dort über mehrere Monate hinweg Temperaturen von mehr als 30 Grad Celsius.

Der Ladenbesitzer, der das Objekt lediglich gemietet hatte, wollte das nicht mehr hinnehmen. Er kündigte fristlos: Diese tropischen Temperaturen, unter anderem verursacht durch die Bauweise des Hauses, seien nicht länger zumutbar.

Der Vermieter war von dieser Entwicklung erwartungsgemäß nicht besonders begeistert. Er wies darauf hin, dass man ihn wohl kaum für die Naturgewalten wie zum Beispiel die Sonneneinstrahlung verantwortlich machen könne.

Hinzu komme: Der bauliche Zustand des Objekts sei dem Mieter schon seit längerer Zeit bekannt. Daher stehe eine fristlose Kündigung außer Frage.

Das Urteil: Unzumutbar - so charakterisierten die Richter die Situation des Mieters. Deswegen bezeichneten sie in ihrer Entscheidung die Kündigung als rechtens. Wesentlich war für die Juristen der Paragraf 544 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Darin heißt es: "Ist eine Wohnung oder ein anderer zum Aufenthalt von Menschen bestimmter Raum so beschaffen, dass die Benutzung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist, so kann der Mieter das Mietverhältnis ohne Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen."

Dabei ist es völlig egal, ob dem Mieter die Umstände schon bei Vertragsabschluss bekannt waren. Im konkreten Fall hatte ein Sachverständiger für den Monat Juli Temperaturen zwischen knapp 32 und knapp 42 Grad errechnet. Während der Geschäftszeiten zwischen neun und 18.30 Uhr hatte das Thermometer stets extreme Temperaturen, mehr als 40 Grad, angezeigt.dre

Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 24 U 194 / 96