Zu Wort melden sich nicht allein jene existenziell Betroffenen, die also, die in Widerspruch gehen gegen Bescheide des Jobcenters. Auch die, die ihnen helfen, Rechtsanwälte aus der Region, reagieren. Die Veröffentlichung habe zu einer "angeregten Kontroverse" in einschlägigen Internetforen geführt ebenso wie zu großer Irritation und Verunsicherung bei Hartz-IV-Empfängern, schreiben Annette Hochheim und Martin Weis von der Eisenbeis Rechtsanwaltsgesellschaft in einem Brief an an die MZ. Sie beziehen sich insbesondere auf die Aussage von Jobcenter-Chef Steffen Rotte, der die Verpflichtung der Delmenhorster Kanzlei etwa damit rechtfertigt, dass sie mit einer durchschnittlichen Erfolgsquote von 70 Prozent aufwarten könne - gewonnene Verfahren und Klagerücknahmen. Da soll, so mutmaßen die Anwälte, "offenbar der Eindruck erweckt werden, dass Widersprüche und Klagen nunmehr überwiegend erfolglos bleiben werden". Sie zitieren Statistiken der Agentur für Arbeit, wonach im Bundesdurchschnitt 35,2 Prozent der Widersprüche stattgegeben beziehungsweise teilweise stattgegeben wird. Bei vor Sozialgerichten geführten Klagen seien 44,4 Prozent ganz oder teilweise erfolgreich. In Wittenberg seien laut Statistik Widersprüche und Klagen zu 31,8 beziehungsweise 61 Prozent erfolgreich. Die Kritiker nennen die Hinzuziehung externer Anwälte "wenig geeignet, da eine Verbesserung in den Ausgangsentscheidungen nicht zu erwarten ist". Auch die Zahl der Verfahren rechtfertige dies nicht - Halle zum Beispiel läge deutlich darüber. Die Anwälte fürchten vielmehr, dass sich durch den externen Beistand "die Verfahren weiter verzögern werden".
Einen anderen Aspekt - nämlich den der nicht erfolgten Ausschreibung - nimmt die Gräfenhainichener Rechtsanwältin Petra Kuhnert ins Visier. Gegenüber der MZ kündigt sie an, das prüfen zu wollen: "Ich gehe davon aus, dass es auf jeden Fall notwendig war, die Sache auszuschreiben." Rotte hatte mit der bundeseinheitlichen Vergütungsordnung argumentiert. Da die Kosten sich nicht unterscheiden, sei eine Ausschreibung überflüssig. Kuhnert bescheinigt dem Wittenberger Jobcenter, "bisher eine gute Arbeit" geleistet zu haben. Dass die Behörde sich von Anwälten vertreten lasse, sei nicht nötig und eine "Verschwendung unserer Steuergelder".