Jetzt hat ein Wittenberger Händler Post von einem Inkassobüro erhalten. In dem werden die Folgen eines Mahnverfahrens und einer Zwangsvollstreckung geschildert.
"Das ist nur, um den Druck zu erhöhen", beruhigt Simone Meisel, Juristin bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. "Solche Firmen versuchen auf Biegen und Brechen an das Geld zu kommen." Dabei sei die Rechtslage seit dem Urteil des Bundesgerichtshofes klar: Wenn derartig versteckt Kosten untergeschoben werden, gelten sie nicht als Vertragsbestandteil. Und schon gar nicht, wenn man die Leistung andernorts oftmals kostenlos bekommt. Meisel rät, die Schreiben zu ignorieren. "Erst wenn ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Klage eingeleitet ist, muss man etwas tun." Begleichen sollte man solche Forderungen zunächst auf keinen Fall.
Fast 60 Firmen und Vereine aus Wittenberg tauchen auf dem Internetportal der "Gebührenauskunft-Zentrale" auf. Wer sich tatsächlich in den Zwei-Jahresvertrag gefügt und bezahlt hat, ist unklar. Auch unter anderen Titeln versuchen Firmen, versteckte Abo-Verträge, an den Mann zu bringen.