Zweck ist es , Kraftwerke ohne Speichermöglichkeit wie Kernkraft-, Wasserkraft- oder Windkraftanlagen gleichmäßig auszulasten. Herkömmliche Nachtspeicherheizungen stehen allerdings wegen ihres eher niedrigen Wirkungsgrades in der Kritik. In der Energieeinsparverordnung vom 29. April 2009 ist deshalb die Außerbetriebnahme von solchen Anlagen in Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten festgelegt.
Generell dürfen vor 1990 aufgestellte Anlagen nur noch bis 2019 betrieben werden. Nach 1990 installierte Heizungen haben eine maximale Betriebserlaubnis von 30 Jahren.
Mittlerweile gibt es unter anderem unter Regie des Versorgers RWE wieder Versuche mit modernen Nachtspeichersystemen, um die Überkapazitäten der Windkraftanlagen abzufedern.