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Bundesrat Bundesrat: Streit über Kontrolle der Energie-Netzentgelte geht weiter

24.09.2004, 11:48

Berlin/dpa. - Im Streit zwischen Regierung und Bundesländer überdie künftige Kontrolle der Nutzungsentgelte für Strom- und Gasnetzein Deutschland ist noch kein Ende in Sicht. Der Bundesrat beharrte amFreitag auf Änderungen am Energiewirtschaftsgesetz und folgte unteranderem einem Antrag Hessens, der die Konzerne zur Vorab-Genehmigungder Netzentgelte verpflichten will. Der Entwurf der Bundesregierungsieht dagegen eine nachträgliche Missbrauchskontrolle der Entgelte(«Ex post») durch die Regulierungsbehörde vor. WirtschaftsministerWolfgang Clement (SPD) warnte, eine Kontrolle vorab, verursache einenenormen Bürokratieaufwand.

Die Realisierung der Vorab-Variante («Ex ante») werde dieRegulierung bereits in der Startphase kollabieren lassen, warnteClement. Es müssten bei 1700 Netzbetreibern intensive Vorprüfungenvorgenommen werden und alle Bescheide könnten angefochten werden.«Das ist Bürokratie pur.» Der Minister plädierte für eine zügigeUmsetzung des Gesetzes und warnte vor einer Monate lange dauerndenHängepartie. «Ein Erreichen zum 1. Januar 2005 ist noch zu schaffen,wenn alle guten Willens sind.»

Hessens Wirtschaftsminister Alois Rhiel (CDU) verteidigte dagegendie Vorab-Genehmigungspflicht: «Bevor das Kind in den Brunnengefallen ist, muss reguliert werden. Wir dürfen den Netzbetreibernkeine Spielräume für missbräuchliche Verhaltensweisen lassen.» DieNetzentgelte machen bis zu 40 Prozent des Strompreises aus.

Die Entscheidung des Bundesrates wird nun mit einer Stellungnahmeder Bundesregierung an den Bundestag weitergeleitet, der das Gesetznach dreifacher Lesung beschließt. Danach befasst sich erneut dieLänderkammer mit dem Gesetz und wird es vermutlich in denVermittlungsausschuss schicken. Das Gesetz setzt EU-Recht um und solldie Wettbewerbsfähigkeit auf dem Energiemarkt sichern sowielangfristig für eine Senkung der Strom- und Gaspreise sorgen. Für dieKontrolle des Energiemarktes soll dann die Bundesregulierungsbehördefür Elektrizität, Gas, Telekommunikation und Post zuständig sein.