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Dessau-Roßlau Dessau-Roßlau: Widerspruch gegen Streifen für Radfahrer?

06.05.2011, 16:01

DESSAU-ROSSLAU/MZ/SB. - Arbeiten enden am 1. Juni

Das Tiefbauamt hatte zuvor auf den nahenden Abschluss der Arbeiten zum 1. Juni verwiesen. "Alle Aufträge sind vergeben", sagte Tiefbauamtsleiter Gerd Pfefferkorn. Da gebe es keine Spielräume mehr, weil aus dem Konjunkturpaket II finanzierte Maßnahmen bis zum 1. September komplett abgerechnet sein müssten. Zugleich lehnten das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie das Polizeirevier den Radfahrstreifen in der Albrechtstraße in zwei Stellungnahmen erneut ab. Marlis Lindner, Leiterin des Dessau-Roßlauer Amtes, hielt eine entsprechende verkehrsbehördliche Anordnung sogar für rechtswidrig. "Wir müssen auch an die schwächeren Verkehrsteilnehmer denken."

Der Streit um die Rad- und Gehwege in der Albrechtstraße dauert seit Monaten. Die Fahrbahn wird gerade saniert. Für das Drumherum fehlt das Geld, auch wenn, wie Bauausschuss-Chef Ralf Schönemann kritisierte, "die Situation vor Ort nicht hinnehmbar ist". Die Stadtverwaltung weiß um die desolate Situation und nimmt stadteinwärts an den Rad- und Gehwegen gerade Reparaturen vor. Stadtauswärts werden Planungen erarbeitet. Gibt es eine 80-prozentige Förderung, soll 2012 oder 2013 die Sanierung erfolgen. "Alles andere", wiederholte Joachim Hantusch, Dezernent für Wirtschaft und Stadtentwicklung, im Ausschuss, "würde uns finanziell überfordern."

Mehrheit für Antrag

Die Bürgerinitiative "Dessau - Natürlich mobil" fordert seit Monaten, als Alternative bis zur Sanierung einen extra Radfahrstreifen auf der Albrechtstraße anzulegen. Diese Forderung berührt einen alten Streit: Ist es sicherer oder nicht, auf einem abgezonten Bereich der Straße Rad zu fahren? Die Fraktion Bürgerliste / Grüne hatte einen Radfahrstreifen-Antrag in den letzten Stadtrat eingebracht - und überraschend eine Mehrheit bekommen, dass die Verwaltung eine Variante dafür erarbeitet. "Stadtratsbeschlüsse sind umzusetzen", mahnte Holger Schmidt (Bürgerliste / Grüne). "Oder der Oberbürgermeister muss in Widerspruch gehen."