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Mietrecht Mietrecht: Routinekontrollen sind unzulässig

19.07.2010, 06:47
Routinekontrollen des Vermieters in der Wohnung sind nach Angaben des Deutschen Mieterbundes unzulässig. (FOTO: DPA)
Routinekontrollen des Vermieters in der Wohnung sind nach Angaben des Deutschen Mieterbundes unzulässig. (FOTO: DPA) Jens Schierenbeck

München/Berlin/dpa. - Sindim Mietvertrag für den Vermieter weitgehende Besichtigungs- undZutrittsrechte vorgesehen, so ist eine solche Formularklauselunwirksam, entschied das Landgericht München II (Az.: 12 S 1118/08).

Nach Angaben des Mieterbundes in Berlin war im verhandelten Falldas Wohnungsbesichtigungsrecht des Vermieters im Mietvertragdetailliert beschrieben. Danach war ihm «die Betretung der Mietsachezur Prüfung des Zustandes in angemessenen Abständen und nachrechtzeitiger Ankündigung» immer erlaubt. Außerdem waren bestimmteUhrzeiten und Wochentage für diese Wohnungsbesichtigungen angegeben.

Die Richter kritisierten, dass zum einen die Vertragsregelung «inangemessenen Abständen» viel zu unbestimmt und schon daher unwirksamsei. Außerdem seien Routinekontrollen zum Zwecke der Untersuchung derWohnung auf ihren Allgemeinzustand grundsätzlich unzulässig.

Mieter haben das Recht, in ihrer Wohnung in Ruhe gelassen zuwerden, betont der Mieterbund. Nur bei einem berechtigten Interessedes Vermieters darf er in die vermietete Immobilie - zum Beispielwenn er das Haus beziehungsweise die Wohnung verkaufen oder neuvermieten will oder bei Modernisierungs- oder Reparaturarbeiten.