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Finanzprodukt

Deutsche Bank legt eine Totenwette auf

VON BERND SALZMANN, 06.02.12, 19:29h, aktualisiert 06.02.12, 19:35h
Josef Ackermann
Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank, Josef Ackermann, bei der 48. Sicherheitskonferenz in München. (FOTO: DPA)
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FRANKFURT (MAIN)/MZ. Während seiner letzten Bilanzpressekonferenz als Chef der Deutschen Bank lehnte sich Josef Ackermann weit aus dem Fenster. "Als Marktführer in Deutschland und eine der führenden Banken weltweit sehen wir uns in einer besonderen Verantwortung, (...) unsere ökonomischen Ziele auf ehrbare, das heißt moralisch vertretbare Weise zu erreichen", sagte er.

Just am selben Tag ging in der Anwaltskanzlei von Ferber-Langer ein Schreiben ein, das Ackermann nicht einerlei sein kann. Ausgerechnet die Ombudsstelle des Bundesverbandes deutscher Banken, der Lobbyorganisation der privaten Geldhäuser, attestiert dem hiesigen Branchenprimus, mit einem Finanzprodukt um Anleger gebuhlt zu haben, das "mit unserer Wertordnung, insbesondere der im Mittelpunkt stehenden Unantastbarkeit der menschlichen Würde, kaum in Einklang zu bringen" sei. Der Grund: Mit dem Fonds "Kompass Life 3" können Anleger auf die Lebenserwartung von Menschen spekulieren.

Auf die Idee kamen die Konstrukteure des umstrittenen Produkts, weil es insbesondere in den USA einen wachsenden Zweitmarkt für Lebensversicherungen gibt. Menschen, die sich ihre Altersvorsorge nicht mehr leisten können, verkaufen sie an darauf spezialisierte Finanzinstitute. Diese bedienen die Verträge weiter ? und hoffen auf ein Geschäft. Immerhin helfen sie dabei den Versicherten in der Regel aus einer tatsächlichen finanziellen Notlage. Die Deutsche Bank hingegen simulierte solch eine Situation lediglich. Sie ließ 500 US-Amerikaner von einem Dienstleister nach diversen Kriterien aussuchen, die lediglich so taten, als schlössen sie eine Lebensversicherung ab. Wie im richtigen Leben mussten sie sich einer medizinischen Untersuchung unterziehen. Danach wurde ein hoch kompliziertes Finanzprodukt konstruiert. Wer am Ende gewinnt, der Anleger oder die Bank, hängt davon ab, wie alt die Referenzpersonen werden.

Der Mandant von Ferbers wollte jetzt mit Hilfe der Ombudsstelle sein Geld zurück. Die aber lehnte einen Schlichterspruch ab. Zunächst müsse gerichtlich geklärt werden, ob das Finanzprodukt nicht sittenwidrig sei. Dann sei der Vertrag ohnehin nichtig. Vielleicht sollten es die Anwälte mal direkt bei Ackermann versuchen.


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