Sozialbeiträge
Von der Leyen lehnt Amnestie für Zeitarbeitsfirmen ab

Bisher hat die Rentenversicherung nach eigenen Angaben Sozialbeiträge von rund 14,5 Millionen Euro bei betroffenen Zeitarbeitsfirmen als Nachforderung geltend gemacht. Mittlerweile müssten sich 2400 Arbeitgeber einer Betriebsprüfung stellen, die Leiharbeiter zu den niedrigen CGZP-Tarifen beschäftigt haben. In rund 450 Fällen seien die Prüfungen beendet und in 259 Fällen Sozialbeiträge nachgefordert worden.
Mit dem Gerichtsurteil vom Dezember 2009 waren die Tarifverträge der CGZP für ungültig erklärt worden. Damit fehlte den Zeitarbeitsfirmen die Rechtsgrundlage, um von der Vorschrift der gleichen Bezahlung von Leiharbeitern und Stammbeschäftigten abweichen zu dürfen. Auf die eigentlich fälligen höheren Löhne werden nun nachträglich höhere Sozialbeiträge erhoben. Der Wirtschaftsflügel der Union hatte argumentiert, Hunderte Betriebe stünden dadurch vor der Pleite. Die Rentenversicherung hat dafür in ihren Prüfungen bisher aber keine Anhaltspunkte. Vertreter der Unions-Fraktion, der Rentenversicherung und des Arbeitsministeriums wollen am Montag nochmals beraten.


























