VW und Telekom
Anklage wegen eines Sponsoren-Geschäfts

"Wir haben nach wie vor keine Erkenntnisse, dass sich Mitarbeiter oder das Unternehmen bereichert haben. Selbstverständlich sind wir an einer vollständigen Aufklärung des Sachverhaltes interessiert. Weitere Angaben können wir vor dem Hintergrund des laufenden Verfahrens nicht machen", sagte VW-Sprecher Michael Brendel dem Sport-Informations-Dienst (SID): "Es bleibt aber dabei: Wir sehen kein Problem darin, dass Lieferanten von Volkswagen auch Sponsoringverträge mit dem VfL Wolfsburg abschließen."
Laut der SZ sind dennoch zwei Führungskräfte aus der Abteilung von VW-Einkaufsvorstand und VfL-Aufsichtsratschef Francisco Javier Garcia Sanz wegen Bestechlichkeit angeklagt, zwei frühere Manager und ein Ex-Berater von T-Systems wegen Bestechung. Sie sollen sich vor der Wirtschaftsstrafkammer des Stuttgarters Landgerichts verantworten, da einer der Beschuldigten in Stuttgart wohnt.
Nach Meinung der Staatsanwaltschaft sei Paragraph 299 des Strafgesetzbuches erfüllt. Dort heißt es in Absatz 1: "Wer als Angestellter oder Beauftragter eines geschäftlichen Betriebes im geschäftlichen Verkehr einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er einen anderen bei dem Bezug von Waren oder gewerblichen Leistungen im Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Ebenso strafbar ist laut Absatz 2 auch das Anbieten eines Vorteils. Der besagte "Dritte" könnte in diesem Fall der VfL Wolfsburg sein.
Nach dem Bericht der SZ gebe es laut der Anklageschrift zwar Hinweise auf Treffen bei VW mit Einkaufsvorstand Garcia Sanz, bei denen die Verknüpfung des T-Systems-Vertrags mit dem VfL-Sponsoring besprochen worden sein soll. Der Inhalt dieser Treffen habe sich aber nicht mehr ermitteln lassen. Gegen Garcia Sanz selbst werde nicht ermittelt, möglicherweise müsse er aber als Zeuge aussagen. Die fünf Beschuldigten weisen die Vorwürfe zurück.
Für Wirtschaftsanwälte ist der Vorgang offenbar ein "Pilotverfahren". Erstmals werde juristisch geklärt, ob Geschäfte in Industrie und Wirtschaft mit einem Sport-Sponsoring verknüpft werden dürfen.


























