Arbeitsrecht
Gericht kippt Altersgrenze für Piloten

Das Luxemburger Gericht erklärte, der Einsatz der Piloten könne allerdings beschränkt werden, da die Ausübung ihres Berufes altersabhängige körperliche Fähigkeiten erfordere. Die Ungleichbehandlung sei gerechtfertigt, um die Sicherheit im Flugverkehr zu gewährleisten, müsse sich aber in Grenzen halten. Deshalb sähen deutsche und internationale Regelungen vor, Flugkapitäne nach Vollendung des 60. Lebensjahrs im Cockpit nur noch im Team mit jüngeren Kollegen einzusetzen.
Die Lufthansa werde wegen des Urteils voraussichtlich zusammen mit der Gewerkschaft den Tarifvertrag ändern, sagte ein Konzernsprecher. Das werde aber nicht unmittelbar geschehen, da das EU-Urteil zunächst in deutsches Recht umgesetzt werden müsse. Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) kritisierte das Urteil. "Wir sind weiter der Ansicht, dass es gut wäre, wenn Piloten mit 60 Jahren aus dem Berufsleben ausscheiden", sagte VC-Vorsitzende Ilona Ritter. Bei der VC sind 8 200 Piloten organisiert.


























