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Arbeitsrecht

Gericht kippt Altersgrenze für Piloten

erstellt 13.09.11, 19:58h, aktualisiert 13.09.11, 21:31h
Piloten im Cockpit
Piloten dürfen nicht mit 60 Jahren in den Zwangs-Ruhestand geschickt werden. (FOTO: DPA/ARCHIV)
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LUXEMBURG/RTR. Die Lufthansa darf Piloten nicht schon nach Vollendung des 60. Lebensjahrs in Rente schicken. Ein Beschäftigungsverbot aus Sicherheitsgründen im Alter von 60 bis 64 Jahren stelle eine Diskriminierung dar und sei deshalb nach EU-Recht nicht zulässig, urteilte der Europäische Gerichtshof am Dienstag in Luxemburg. Geklagt hatten drei Flugkapitäne der Lufthansa, deren Arbeitsverträge nach Tarifvertrag zum 60. Geburtstag automatisch endeten.

Das Luxemburger Gericht erklärte, der Einsatz der Piloten könne allerdings beschränkt werden, da die Ausübung ihres Berufes altersabhängige körperliche Fähigkeiten erfordere. Die Ungleichbehandlung sei gerechtfertigt, um die Sicherheit im Flugverkehr zu gewährleisten, müsse sich aber in Grenzen halten. Deshalb sähen deutsche und internationale Regelungen vor, Flugkapitäne nach Vollendung des 60. Lebensjahrs im Cockpit nur noch im Team mit jüngeren Kollegen einzusetzen.

Die Lufthansa werde wegen des Urteils voraussichtlich zusammen mit der Gewerkschaft den Tarifvertrag ändern, sagte ein Konzernsprecher. Das werde aber nicht unmittelbar geschehen, da das EU-Urteil zunächst in deutsches Recht umgesetzt werden müsse. Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) kritisierte das Urteil. "Wir sind weiter der Ansicht, dass es gut wäre, wenn Piloten mit 60 Jahren aus dem Berufsleben ausscheiden", sagte VC-Vorsitzende Ilona Ritter. Bei der VC sind 8 200 Piloten organisiert.


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