Feldzerstörung
Erst Licht gemacht, dann angeklagt

Alle zehn Beklagten hätten widerrechtlich das Gelände das Instituts betreten. Dort hätten die Gentechnik-Gegner dann mit ihrem Zerstörungswerk begonnen, sagt Uwe Hornburg, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Und die Medienvertreter? Sie hätten sich, so Hornburg, beteiligt, "indem sie die Örtlichkeit ausgeleuchtet und damit die Aktion letztlich ermöglich haben". "Mittels mitgeführter Lichttechnik", wie es in der Anklageschrift heißt.
"Quatsch", empört sich Lea Hinze, eine der selbsternannten "Feldbefreier", die mit dem IPK auch noch in einem Zivilprozess um Schadenersatz streiten. Zwar hat die Gruppe die Öffentlichkeit bewusst gesucht, doch dass die Aktion ohne Kameras nicht hätte stattfinden können, bestreitet Hinze. Und was das Licht angeht: "Kurz nachdem wir angefangen hatten, kam ein Wachschutzmann mit seinem Auto." Durch das Fahrzeuglicht sei es viel heller gewesen als durch die Scheinwerfer des TV-Teams, dessen Bilder unter anderem von MDR und ZDF ausgestrahlt wurden.
Auch Sami Atwa schüttelt den Kopf. Es sei einmalig, sagt der ebenfalls beklagte freie Fotograf, dass Medienvertreter angeklagt würden, weil sie ihrer Arbeit nachgingen. Atwa hat die Zerstörung dokumentiert, seine Bilder sind im Internet zu sehen - etwa auf der Anti-Gentechnik-Seite "gendreck-weg.de". Ob er selbst das Feld betreten hat, dazu will er sich nicht äußern. Sein Anwalt habe noch keine Akteneinsicht erhalten.
Bei der Deutschen Journalisten-Union in der Gewerkschaft Verdi löst die Entscheidung der Magdeburger Staatsanwaltschaft gelinde gesagt Zweifel aus. "Es erscheint mir absurd, die Berichterstatter anzuklagen, wenn etwas Unrechtes geschieht", sagt Bundesgeschäftsführerin der Journalisten-Union, Ulrike Maercks-Franzen. Man müsse zwischen dem Vorfall und dessen Dokumentation unterscheiden: "Es muss möglich sein, darüber zu berichten."
Vielleicht müssen die Reporter am Ende gar nicht vor den Richter treten. Noch hat das Amtsgericht Aschersleben nicht entschieden, ob ein Verfahren eröffnet wird. Zunächst werde die Anklage geprüft und die Anwälte der Beschuldigten erhielten Einsicht in die Akten, sagte ein Gerichtssprecher. Derweil muss das Oberlandesgericht Naumburg noch über die Forderung des Instituts nach Schadenersatz von den Gentechnik-Gegnern entscheiden. Ein Vergleich zwischen den Parteien am Landgericht Magdeburg war gescheitert. Medienvertreter saßen dabei nur im Zuschauerraum.














