Lokalausgaben SaaleKurier - Halle/Saalekreis AnhaltKurier - Dessau-Roßlau Ascherslebener Zeitung Bernburger Kurier Bitterfelder Zeitung ElbeKurier - Wittenberg, Gräfenhainichen, Jessen ElbeKurier - Wittenberg, Gräfenhainichen, Jessen Köthener Zeitung Mansfelder Zeitung - Eisleben, Hettstedt Neuer Landbote - Merseburg, Querfurt Quedlinburger Harz Bote Sangerhäuser Zeitung Weißenfelser Zeitung - Weißenfels, Hohenmölsen Zeitzer Zeitung Naumburger Tageblatt
Lokalausgaben

Seien Sie live dabei! Plus: Alle wichtigen Fußball-Tabellen!

Verpassen Sie keine Entscheidung in der 1. und 2. Bundesliga, der 3. Liga, im DFB-Pokal, der Champions League, der Europa League und in der Formel 1.
mz-web.de
RSS    |    Bildschirmschoner    |    mz-web.de mobil
Schriftgröße kleinSchriftgröße mittelSchriftgröße groß
Topthemen
El-Sherbini-Prozess

Mord aus Hass auf Muslime

Alex W. hatte im Gerichtssaal eine Ägypterin vor den Augen ihres Kindes erstochen - Lebenslange Haftstrafe

VON BERNHARD HONNIGFORT, 11.11.09, 08:16h, aktualisiert 11.11.09, 21:17h
Alex W.
Justizbeamte führen den vermummten Angeklagten Alex W. in einen Verhandlungssaal des Dresdner Landgerichtes. (FOTO: DPA)
Bild als E-Card versenden Bild als E-Card versenden
DRESDEN/MZ. Bei der Urteilsverkündung zeigte Alex W. keine Regung, nicht einmal sein Gesicht. Er verbarg es hinter einer schwarzen Kapuze und einer Sonnenbrille und schwieg, wie an den Verhandlungstagen zuvor. Das Dresdner Landgericht verurteilte den 28-Jährigen wegen Mordes, Mordversuchs und gefährlicher Körperverletzung am Mittwoch zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe. Die Kammer unter Vorsitz von Richterin Birgit Wiegand stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine Entlassung nach 15 Jahren Haft ausschließt.

Der Deutsch-Russe Alex W. hatte am 1. Juli im Dresdner Landgericht die 31-jährige Pharmazeutin Marwa El-Sherbini mit einem Messer niedergemetzelt und ihren Mann, der ihr helfen wollte, lebensgefährlich verletzt. Die Ägypterin hatte als Zeugin in einem Beleidigungsverfahren ausgesagt. Alex W. hatte sie im Jahr zuvor auf einem Dresdner Spielplatz als "Islamistin" und "Terroristin" beschimpft.

Richterin Wiegand sprach in ihrer Urteilsbegründung von einem "entsetzlichen Verbrechen". Der Angeklagte, 1980 im russischen Perm geboren, sei ein Ausländerhasser, der Moslems als seine Feinde betrachtete. Er habe die Ägypterin im Gericht niedergestochen, sie habe keine Chance gehabt und auch nicht damit rechnen können, dort attackiert zu werden.

Das Gericht folgte mit dem Urteil der Forderung von Oberstaatsanwalt Frank Heinrich und den Nebenklägern. Verteidiger Michael Sturm hatte am Dienstagabend in seinem Plädoyer gefordert, W. nicht wegen Mordes, sondern wegen Totschlags zu verurteilen. Außerdem sei er während des Verbrechens nicht zurechnungsfähig gewesen. Das Gericht folgte dem nicht. Nach Auffassung der Kammer litt W. nicht unter Schizophrenie oder Paranoia. Auch eine alte Wehrdienstunfähigkeitsbescheinigung aus Russland änderte nichts an der Einschätzung.

"Er hat keine aufrichtige Reue gezeigt darüber, dass er eine Familie ausgelöscht hat", sagte Richterin Wiegand. "Schwer wiegt auch: Er hat Marwa El-Sherbini vor den Augen ihres dreijährigen Kindes ermordet." Der kleine Junge war mit dem Vater im Gericht, weil er an dem Tag krank war und nicht in den Kindergarten konnte. Das Verbrechen hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Vor dem Gerichtsgebäude demonstrierten am Mittwoch rund 100 Menschen gegen Islam-feindliche Hetze.

Die Richterin wandte sich in ihrer Urteilsbegründung gegen im Internet kursierende Verschwörungstheorien, wonach die Ägypterin 20 bis 40 Minuten im Gericht gelegen habe, ohne dass ihr geholfen wurde. Die Tat habe dreieinhalb Minuten gedauert, dann seien die Bundespolizisten eingetroffen. Der Frau hätte vielleicht geholfen werden können, wenn sie sich "neben einem Operationstisch" ereignet hätte. Es stimme auch nicht, dass der Bundespolizist, der einen Schuss abfeuerte und den Ehemann verletzte, absichtlich auf ihn gezielt habe. "Er hat nicht gesehen, wer ist Täter, wer ist Opfer. Er hat auf das nächste Bein geschossen. Hätte er in die Luft schießen sollen? Oder gar nicht schießen?"

Auch sei es falsch, wenn behauptet werde, nur in Sachsen würden Gerichte nicht mit Metalldetektoren und Polizisten bewacht. Das sei auch in anderen Bundesländern so. Ausnahmen seien Prozesse im Rocker- oder Rotlichtmilieu. "Es gab keine Hinweise auf diese Gewalttat", so die Richterin.

<$7>Und wenn das Gericht gesichert gewesen wäre, dann hätte er ihr auch woanders auflauern oder sie bedrohen können.

Alex Wiens schwieg auch am letzten Verhandlungstag. Er nahm das Urteil ruhig zur Kenntnis und versteckte sich in seiner Kapuze und hinter der Sonnenbrille. Wie alle Prozesstage zuvor auch.



    
    
Anzeige
TOP
Print- und Online-Impressum | Datenschutzerklärung | Haftungsausschluss