El-Sherbini-Prozess
Mord aus Hass auf Muslime
Alex W. hatte im Gerichtssaal eine Ägypterin vor den Augen ihres Kindes erstochen - Lebenslange Haftstrafe
VON BERNHARD HONNIGFORT, 11.11.09, 08:16h, aktualisiert 11.11.09, 21:17h

Justizbeamte führen den vermummten Angeklagten Alex W. in einen Verhandlungssaal des Dresdner Landgerichtes. (FOTO: DPA)
DRESDEN/MZ. Bei der Urteilsverkündung
zeigte Alex W. keine Regung, nicht einmal
sein Gesicht. Er verbarg es hinter einer schwarzen
Kapuze und einer Sonnenbrille und schwieg,
wie an den Verhandlungstagen zuvor. Das Dresdner
Landgericht verurteilte den 28-Jährigen wegen
Mordes, Mordversuchs und gefährlicher Körperverletzung
am Mittwoch zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe.
Die Kammer unter Vorsitz von Richterin Birgit
Wiegand stellte außerdem die besondere Schwere
der Schuld fest, was eine Entlassung nach
15 Jahren Haft ausschließt.
Der Deutsch-Russe Alex W. hatte am 1. Juli
im Dresdner Landgericht die 31-jährige Pharmazeutin
Marwa El-Sherbini mit einem Messer niedergemetzelt
und ihren Mann, der ihr helfen wollte, lebensgefährlich
verletzt. Die Ägypterin hatte als Zeugin in
einem Beleidigungsverfahren ausgesagt. Alex
W. hatte sie im Jahr zuvor auf einem Dresdner
Spielplatz als "Islamistin" und "Terroristin"
beschimpft.
Richterin Wiegand sprach in ihrer Urteilsbegründung
von einem "entsetzlichen Verbrechen". Der
Angeklagte, 1980 im russischen Perm geboren,
sei ein Ausländerhasser, der Moslems als seine
Feinde betrachtete. Er habe die Ägypterin
im Gericht niedergestochen, sie habe keine
Chance gehabt und auch nicht damit rechnen
können, dort attackiert zu werden.
Das Gericht folgte mit dem Urteil der Forderung
von Oberstaatsanwalt Frank Heinrich und den
Nebenklägern. Verteidiger Michael Sturm hatte
am Dienstagabend in seinem Plädoyer gefordert,
W. nicht wegen Mordes, sondern wegen Totschlags
zu verurteilen. Außerdem sei er während des
Verbrechens nicht zurechnungsfähig gewesen.
Das Gericht folgte dem nicht. Nach Auffassung
der Kammer litt W. nicht unter Schizophrenie
oder Paranoia. Auch eine alte Wehrdienstunfähigkeitsbescheinigung
aus Russland änderte nichts an der Einschätzung.
"Er hat keine aufrichtige Reue gezeigt darüber,
dass er eine Familie ausgelöscht hat", sagte
Richterin Wiegand. "Schwer wiegt auch: Er
hat Marwa El-Sherbini vor den Augen ihres
dreijährigen Kindes ermordet." Der kleine
Junge war mit dem Vater im Gericht, weil er
an dem Tag krank war und nicht in den Kindergarten
konnte. Das Verbrechen hatte bundesweit für
Aufsehen gesorgt. Vor dem Gerichtsgebäude
demonstrierten am Mittwoch rund 100 Menschen gegen
Islam-feindliche Hetze.
Die Richterin wandte sich in ihrer Urteilsbegründung
gegen im Internet kursierende Verschwörungstheorien,
wonach die Ägypterin 20 bis 40 Minuten im
Gericht gelegen habe, ohne dass ihr geholfen
wurde. Die Tat habe dreieinhalb Minuten gedauert,
dann seien die Bundespolizisten eingetroffen.
Der Frau hätte vielleicht geholfen werden
können, wenn sie sich "neben einem Operationstisch"
ereignet hätte. Es stimme auch nicht, dass
der Bundespolizist, der einen Schuss abfeuerte
und den Ehemann verletzte, absichtlich auf
ihn gezielt habe. "Er hat nicht gesehen, wer
ist Täter, wer ist Opfer. Er hat auf das nächste
Bein geschossen. Hätte er in die Luft schießen
sollen? Oder gar nicht schießen?"
Auch sei es falsch, wenn behauptet werde,
nur in Sachsen würden Gerichte nicht mit Metalldetektoren
und Polizisten bewacht. Das sei auch in anderen
Bundesländern so. Ausnahmen seien Prozesse
im Rocker- oder Rotlichtmilieu. "Es gab keine
Hinweise auf diese Gewalttat", so die Richterin.
<$7>Und wenn das Gericht gesichert gewesen
wäre, dann hätte er ihr auch woanders auflauern
oder sie bedrohen können.
Alex Wiens schwieg auch am letzten Verhandlungstag.
Er nahm das Urteil ruhig zur Kenntnis und
versteckte sich in seiner Kapuze und hinter
der Sonnenbrille. Wie alle Prozesstage zuvor
auch.












































