Lokalausgaben SaaleKurier - Halle/Saalekreis AnhaltKurier - Dessau-Roßlau Ascherslebener Zeitung Bernburger Kurier Bitterfelder Zeitung ElbeKurier - Wittenberg, Gräfenhainichen, Jessen ElbeKurier - Wittenberg, Gräfenhainichen, Jessen Köthener Zeitung Mansfelder Zeitung - Eisleben, Hettstedt Neuer Landbote - Merseburg, Querfurt Quedlinburger Harz Bote Sangerhäuser Zeitung Weißenfelser Zeitung - Weißenfels, Hohenmölsen Zeitzer Zeitung Naumburger Tageblatt
Lokalausgaben

Seien Sie live dabei! Plus: Alle wichtigen Fußball-Tabellen!

Verpassen Sie keine Entscheidung in der 1. und 2. Bundesliga, der 3. Liga, im DFB-Pokal, der Champions League, der Europa League und in der Formel 1.
mz-web.de
RSS    |    Bildschirmschoner    |    mz-web.de mobil
Schriftgröße kleinSchriftgröße mittelSchriftgröße groß
Deutschland
mz-web.de > Nachrichten > Deutschland
Bundeswehr

Regierung erwartet Prozess

Deutscher Oberst wird einem Verfahren wohl nicht entgehen - Hat Georg Klein beim Angriffsbefehl in Kundus gelogen?

VON MARKUS DECKER, 04.11.09, 23:14h, aktualisiert 04.11.09, 23:21h
Oberst Georg Klein
Oberst Georg Klein gab in Afghanistan den Befehl zum Luftangriff. (FOTO: DPA)
Bild als E-Card versenden Bild als E-Card versenden
BERLIN/MZ. In der Bundesregierung geht man fest davon aus, dass es zu einem Gerichtsverfahren gegen den Bundeswehr-Oberst Georg Klein kommen wird. Das verlautet aus dem Kanzleramt. Klein hatte am 4. September nahe der nordafghanischen Stadt Kundus den Luftangriff auf zwei von den Taliban entführte Tanklastzüge angeordnet, bei dem vermutlich auch zahlreiche Zivilisten umkamen.

Schwere Vorwürfe im Bericht

Die Einschätzung galt im Kanzleramt nach MZ-Informationen auch schon, bevor dem Verteidigungsministerium der jüngste Nato-Bericht übersandt worden war. "Natürlich wird er ein Verfahren bekommen", heißt es. "Natürlich hat er gegen die Regeln verstoßen." Klein werde "zur Verantwortung gezogen werden. Das ist ganz klar". Eine Verurteilung sei aber nicht zwangsläufig.

In dem Bericht werden schwere Vorwürfe erhoben. So sollen sich die US-Piloten der angeforderten Kampfflugzeuge fünf Mal versichert haben, ob sie die Tanklastzüge bombardieren sollen, obwohl wichtige Einsatzregeln nicht eingehalten würden. Auch soll Klein erklärt haben, vor Ort befindliche Truppen hätten "Feindberührung", was nicht der Fall war. Schließlich versäumte er es, das Hauptquartier der internationalen Afghanistan-Schutztruppe Isaf einzuschalten. Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) drängt die Nato inzwischen, den als geheim eingestuften Bericht zu veröffentlichen. Er teilt nicht die Ansicht von Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan, der Kleins Vorgehen militärisch angemessen genannt hatte. Guttenbergs Sprecher unterstrich am Mittwoch: "Der Minister wird zu einer eigenen Einschätzung kommen."

Verband steht zum Offizier

Der Vorsitzende des Bundeswehrverbandes, Ulrich Kirsch, sagte der MZ: "Ich kann ein Strafverfahren nicht ausschließen. Aber auch wenn ein Strafverfahren gegen Oberst Klein eröffnet wird, stehen wir weiter zu ihm - ohne Wenn und Aber." Im Übrigen werde die Staatsanwaltschaft den Fall "sehr eingehend prüfen. Und das wird Zeit brauchen. Unsere Frauen und Männer werden sagen, wenn wir in den Einsatz gehen, dann haben wir den Staatsanwalt mit im Gepäck. Das wäre fatal". Die Fehler, die Klein vorgeworfen werden, gestehe er ihm zu. Er habe militärisch das Richtige getan. "Er wollte verhindern, dass die Tanklastzüge bei ihm im Lager stehen." Kenner des Berichts sagen, Klein sei nach den Anschlägen und Gefechten des Sommers, bei dem vier seiner Soldaten umkamen, "dünnhäutig" gewesen. Afghanistans Ex-Wiederaufbauminister Amin Farhang erklärte hingegen, Klein habe verantwortungslos gehandelt. Freilich glaubt er an die deutsche Justiz. "Wenn er schuldig ist, wird er die entsprechende Strafe bekommen."


    
    
Anzeige
TOP
Print- und Online-Impressum | Datenschutzerklärung | Haftungsausschluss