Magdeburg
Disko-Totschläger muss acht Jahre in Haft
Landgericht verurteilt 21-Jährigen zu Jugendstrafe - Opfer hatte ihn «Hobby-Nazi» genannt
VON KATRIN LÖWE, 19.05.09, 14:24h, aktualisiert 19.05.09, 22:05h

Die Hände des Angeklagten Robert Alexander O., aufgenommen im Landgericht in Magdeburg auf der Anklagebank. (FOTO: DDP)
MAGDEBURG/MZ. Regungslos nimmt Bastian O. das Urteil des Landgerichts Magdeburg auf. Mit verschränkten Armen sitzt der junge Mann mit kurzgeschorenem Haar und Tarnjacke auf der Anklagebank, als Richter Jochen Kupfer die Begründung verliest. Acht Jahre Jugendhaft hat das Gericht gerade gegen den 21-Jährigen ausgesprochen - wegen Totschlags und Diebstahl. Nach Überzeugung des Gerichts war es der arbeitslose junge Mann, der in der Nacht zum 16. August vergangenen Jahres nahe einer Magdeburger Diskothek so lange auf den angehenden Kunststudenten Rick L. eingetreten und eingeschlagen hat, dass dieser an den schweren Verletzungen starb. Bastian O. flüchtete mit dessen Tasche.
Der Fall hatte auch deshalb für Aufsehen gesorgt, weil Bastian O. ein vorbestrafter Neonazi ist, der ein halbes Jahr zuvor erst aus der Haft entlassen worden war. Im Mai 2006 war er bereits wegen eines ausländerfeindlichen Angriffs auf einen Togolesen verurteilt worden.
Bastian O. und Rick L., so ergab es die Beweisaufnahme in der bis zur Urteilsverkündung nicht öffentlichen Verhandlung, müssen am 16. August kurz nach 5 Uhr aufeinandergetroffen sein - beide stark alkoholisiert. Bastian O. war gerade vom Sicherheitsdienst aus der nahen Diskothek gewiesen worden, nachdem er mehrfach seine rechte Gesinnung zur Schau gestellt hatte, indem er seine Hosenbeine über die auffälligen Springerstiefel gezogen hat. Offenbar, so rekonstruiert das Gericht aus seinem Teilgeständnis, hat er dann Rick L. um eine Zigarette gebeten, worauf dieser ihm sinngemäß geantwortet haben soll, einem "Hobby-Nazi" gebe er nichts. Dadurch gereizt habe O. angefangen zu schlagen und zu treten - an den Füßen Springerstiefel, an den Händen mit Quarzsand gefüllte Handschuhe, die wie ein Schlagring wirken. Er habe sein Rachebedürfnis gestillt, weil Rick L. "es gewagt hat, ihn so zu titulieren", sagte der Richter. Er habe dessen Tod bewusst in Kauf genommen und auf dem Heimweg auch noch mit einer Schlägerei geprahlt und damit, dass "der andere nicht so leicht wieder aufsteht".
Aus der rechten Gesinnung des Angeklagten machte das Gericht keinen Hehl. Er habe sich seit 2003 in der Szene bewegt, sei zwar nie aktiv organisiert gewesen, habe seine Haltung aber auch durch Tätowierung von Neonazi-Symbolen ausgedrückt. Diese Gesinnung habe aber bei der Tat nur "am Rande" eine Rolle gespielt, sagte Kupfer. "Die Tat war spontan orientiert." Der Argumentation widersprach auch die Nebenklage nicht.
Die Verteidigung hat bereits Revision angekündigt.












































