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Magdeburg

Polizistin zu Vernehmungen befragt

20-Jähriger steht wegen Messerattacke mit Todesfolge vor Gericht - Angeklagter spricht von Notwehr

erstellt 07.04.09, 18:33h, aktualisiert 07.04.09, 22:54h
Der Angeklagte David B.
Der Angeklagte David B. sitzt vor dem Landgericht in Magdeburg auf der Anklagebank. (FOTO: DDP)
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MAGDEBURG/MZ/WIG. Mit der Zeugenbefragung einer Kriminalbeamtin wurde am Dienstag vor der 1. Strafkammer am Landgericht Magdeburg der Prozess gegen den 20-jährigen David B. aus Bernburg fortgesetzt. Ihm wird vorgeworfen, am 24. August 2008 in seiner Wohnung den 18-jährigen Marcel W. erstochen zu haben (die MZ berichtete). Neue Sachverhalte ergab diese Zeugenbefragung nicht.

Die Beamtin schilderte den Verlauf der Vernehmung hauptsächlich der beiden Zeugen sowie des Angeklagten. Dieser, und zunächst auch die Zeugen, hätten zuerst von einer Notwehrsituation gesprochen, in der der Angeklagte auf sein Opfer eingestochen haben soll, als dieser nachts angeblich in seine Wohnung eingebrochen sei. Dies, so die Polizistin, habe aber nicht zu den vorgefundenen Spuren am Tatort gepasst. Bei nachfolgenden Vernehmungen der Zeugen hätten diese dann schließlich Aussagen gemacht, die sich mit den vorgefundenen Spuren erklären ließen. Einer der Zeugen, ein Freund des Angeklagten, habe den Eindruck vermittelt, dass er nur deshalb ausgesagt habe, um seinen eigenen Kopf zu retten, meinte die Beamtin.

David B.s Verteidiger, der anscheinend dem Freund seines Mandanten eine Mittäterschaft nachzuweisen versucht, fragte die Beamtin, warum nicht auch die beiden Zeugen zunächst als Tatverdächtige behandelt worden seien. Dies hätten die zuerst am Tatort anwesenden Polizisten aufgrund der blutbeschmierten Hände des Angeklagten und der Tatsache, dass die beiden Zeugen keine sichtbaren Blutflecken hatten, entschieden, so die Kriminalbeamtin. Der Prozess wird am 24. April fortgesetzt.


    
    
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