Zwei Messer deuten auf zwei Täter hin
Landgericht Magdeburg: Totschlagprozess gegen Bernburger fortgesetzt
VON MARKO JESCHOR, 27.03.09, 17:42h, aktualisiert 27.03.09, 19:50h
MAGDEBURG/BERNBURG/MZ. Der Prozess gegen den 20-jährigen Bernburger David B. wurde am Donnerstag vor der ersten Strafkammer des Landgerichts Magdeburg fortgesetzt. Ihm wird vorgeworfen, am 24. August 2008 in seiner Wohnung den 18-jährigen Marcel W. erstochen zu haben. Die Anklage lautet Totschlag. Befragt wurden am Freitag die Mutter, die 22-jährige Schwester des Opfers und die Polizeibeamten, die damals den Tatort sicherten.
Das Gericht ging auch der Frage nach, ob B. zur Tatzeit alkoholisiert gewesen ist. Dabei sagten sowohl eine 26-jährige Pauschalkraft - sie bediente ihn nach Mitternacht in einer Bar -, als auch die Beamten, dass sie keine Hinweise auf einen Rausch erkennen konnten. Die Polizeibeamten entkräfteten mit ihren Aussagen zudem die Schilderung, wonach W. die Eingangstür eingetreten haben soll. Dafür ließen sich keine Spuren an der Tür finden. Ob damit die noch am Tatort getätigte Aussage von B., er habe in Notwehr gehandelt, richtig ist, muss das Gericht nun bewerten. Zumindest hätte Blut an der Eingangstür sein müssen, sollte W. wirklich dort umgebracht worden sein.
Indes begrenzten die Beamten den Tatort auf das Badezimmer, da typische Blutspuren in anderen Teilen der Einraumwohnung nicht gefunden worden seien. Mittlerweile ist auch bekannt, dass die Polizei im Laufe ihrer Ermittlungen vier Messer sichergestellt hat. Zwei dieser Beweisstücke, ein Steak- und ein Brotmesser, sollen zu den Tatwaffen zählen. Damit ist noch immer offen, ob B. die Tat allein begangen hat. Christian V., der vor Gericht bereits widersprüchliche Aussagen machte, käme demnach wieder als Mittäter in Betracht.
Zu Beginn der Verhandlung erläuterte die Mutter den Werdegang ihres Sohnes sowie das Verhältnis zwischen dem Opfer und dem Angeklagten. Sie beschrieb ihren Sohn als sehr schwierig. Er sei bereits im 13. Lebensjahr das erste Mal von zu Hause weggelaufen. Alkohol und Drogen spielten in seinem Leben eine große Rolle. Jedoch habe er sich im letzten halben Jahr vor der Tat etwas gefangen. Sie erklärte außerdem, dass ihr Sohn mit dem Angeklagten zur Schule ging. Wie der Kontakt zustande kam, konnte die 35-Jährige jedoch nicht sagen.
Cindy W., die 22-jährige Schwester des Opfers, beschrieb den letzten Kontakt zu ihrem Bruder. Dieser habe sie nach Mitternacht angerufen und sie gebeten, ihn abzuholen. Wörtlich sagte er am Telefon: "Scheiße, Scheiße, ich muss hier weg." Weshalb er diese Worte wählte, konnte die Schwester nicht sagen. Sie habe sich allerdings keine Sorgen gemacht.
Der Angeklagte B. soll der rechten Szene angehören. Zur Tat kam es dem Anschein nach, weil das Opfer wenige Tage später vor Gericht gegen B. hätte aussagen sollen. Dieser hatte nach Aussage der Mutter des Opfers eine solche Tat angekündigt, sollte Marcel W. die Anzeige wegen Körperverletzung, die dem ersten Prozess vorausgegangen war, nicht zurückziehen.
Am 7. April wird die Verhandlung im Landgericht Magdeburg fortgesetzt. Dann werden neben zwei Sachverständigen womöglich weitere Zeugen zu Wort kommen.




























