Magdeburg
Prozess gegen 20-Jährigen wegen Totschlags
2008 wurde ein 18-Jährigen in seiner Wohnung in Bernburg erstochen - Rechter Hintergrund
VON KATRIN LÖWE, 23.02.09, 09:56h, aktualisiert 07.04.09, 20:38h

Der Angeklagte David B. sitzt vor dem Landgericht in Magdeburg auf der Anklagebank. (FOTO: DDP)
MAGDEBURG/MZ. David B. schweigt.
Kein Wort sagt der 20-Jährige am ersten Verhandlungstag
vor dem Magdeburger Landgericht zu dem Geschehen
vom 24. August vergangenen Jahres. An jenem
Morgen, so wirft es ihm die Staatsanwaltschaft
vor, soll er im Bad seiner eigenen Wohnung
in Bernburg den 18-jährigen Marcel W. erstochen
haben. Die Anklage lautet auf Totschlag.
Motiv nicht ganz klar
Es ist ein Fall, der damals nicht nur
ob seiner Folgen Schlagzeilen machte. Er geriet
auch in die Diskussion, weil die Behörden
erst Wochen später bekanntgaben, dass David
B. der rechten Szene angehört und nicht nur
wegen Körperverletzung, sondern auch wegen
Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole
vorbestraft ist. Ein politisches Motiv für
die Messerstiche sei bislang nicht erkennbar,
sagt indes Landgerichtssprecher Christian
Löffler vor Prozessbeginn. Möglicherweise
ging es darum, dass das Opfer wenige Tage
später vor Gericht gegen David B. hätte aussagen
sollen - weil der ihn schon einmal geschlagen
und dabei verletzt haben soll.
Dennoch spielt am ersten Verhandlungstag auch
B.s politische Einstellung eine Rolle. Er
sei "Nationalsozialist, auf jeden Fall", sagt
eine Freundin des Angeklagten. Einer, der
unter Alkoholeinfluss leicht reizbar und aggressiv
wurde. Einer, bei dem am Vortag der Tat wie
so oft gefeiert wurde - mit rechter Musik,
lautem Mitgegröle. David B. und Marcel W.
hätten sich schon länger gekannt, sagt die
Zeugin - und öfter geprügelt, um dann wieder
ein Bier zusammen zu trinken. Der später Getötete
habe eine neutrale politische Einstellung
gehabt, Streit darüber habe es allerdings
nie gegeben.
Was nun genau an jenem Morgen des 24. August
passiert ist, bleibt am ersten Verhandlungstag
noch etwas im Nebel. Klar scheint zu sein,
dass David B. mit einem Freund nachts noch
zur Disko fuhr, dort auf sein späteres Opfer
traf und man sich zu viert am frühen Morgen
zum Weitertrinken in B.s Wohnung verabredete.
Der Freund des Angeklagten - ebenfalls Neonazi
- sagt vor Gericht aus, dass es zum Streit
zwischen Angeklagtem und Opfer kam, der sich
um die bevorstehende Gerichtsverhandlung drehte.
David B. und Marcel W. sollen ins Bad gegangen
sein. Als David B. es wieder verließ, "hatte
er Blut an den Händen". Wenig später, so der
Zeuge, habe er das Opfer im Bad in einer Blutlache
gefunden und die Polizei gerufen.
Viele Widersprüche
Wie glaubwürdig die Aussage des Zeugen
ist, wird am Ende das Gericht entscheiden
müssen. Der Verteidiger zieht sie immer wieder
in Zweifel und auch das Gericht stellt fest,
dass sich die Angaben des 19-Jährigen von
Vernehmung zu Vernehmung ändern. Anfangs hatte
er - wie offensichtlich damals auch der Angeklagte
- die Tat als Notwehr dargestellt. Vor Gericht
belastet er David B. schwer. Fragen danach,
ob er den vierten zur Tatzeit in der Wohnung
anwesenden jungen Mann wegen seiner Aussage
bei der Polizei beeinflusst hat, lässt der
Zeuge unbeantwortet. Jener vierte Mann ist
am Montag trotz Vorladung nicht erschienen,
soll nun von der Polizei im Gericht vorgeführt
werden.
Verteidiger Jan-Robert Funck will beweisen,
dass Zeugen unter Druck gesetzt wurden, die
tödlichen Stiche nicht vom Angeklagten stammten.
Offenbar sind mehrere Messer mit Blut des
Opfers gefunden worden. Bis Ende April soll
in dem Fall ein Urteil gefällt werden.



































