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Magdeburg

Prozess gegen 20-Jährigen wegen Totschlags

2008 wurde ein 18-Jährigen in seiner Wohnung in Bernburg erstochen - Rechter Hintergrund

VON KATRIN LÖWE, 23.02.09, 09:56h, aktualisiert 07.04.09, 20:38h
Der Angeklagte David B.
Der Angeklagte David B. sitzt vor dem Landgericht in Magdeburg auf der Anklagebank. (FOTO: DDP)
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MAGDEBURG/MZ. David B. schweigt. Kein Wort sagt der 20-Jährige am ersten Verhandlungstag vor dem Magdeburger Landgericht zu dem Geschehen vom 24. August vergangenen Jahres. An jenem Morgen, so wirft es ihm die Staatsanwaltschaft vor, soll er im Bad seiner eigenen Wohnung in Bernburg den 18-jährigen Marcel W. erstochen haben. Die Anklage lautet auf Totschlag.

Motiv nicht ganz klar

Es ist ein Fall, der damals nicht nur ob seiner Folgen Schlagzeilen machte. Er geriet auch in die Diskussion, weil die Behörden erst Wochen später bekanntgaben, dass David B. der rechten Szene angehört und nicht nur wegen Körperverletzung, sondern auch wegen Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole vorbestraft ist. Ein politisches Motiv für die Messerstiche sei bislang nicht erkennbar, sagt indes Landgerichtssprecher Christian Löffler vor Prozessbeginn. Möglicherweise ging es darum, dass das Opfer wenige Tage später vor Gericht gegen David B. hätte aussagen sollen - weil der ihn schon einmal geschlagen und dabei verletzt haben soll.

Dennoch spielt am ersten Verhandlungstag auch B.s politische Einstellung eine Rolle. Er sei "Nationalsozialist, auf jeden Fall", sagt eine Freundin des Angeklagten. Einer, der unter Alkoholeinfluss leicht reizbar und aggressiv wurde. Einer, bei dem am Vortag der Tat wie so oft gefeiert wurde - mit rechter Musik, lautem Mitgegröle. David B. und Marcel W. hätten sich schon länger gekannt, sagt die Zeugin - und öfter geprügelt, um dann wieder ein Bier zusammen zu trinken. Der später Getötete habe eine neutrale politische Einstellung gehabt, Streit darüber habe es allerdings nie gegeben.

Was nun genau an jenem Morgen des 24. August passiert ist, bleibt am ersten Verhandlungstag noch etwas im Nebel. Klar scheint zu sein, dass David B. mit einem Freund nachts noch zur Disko fuhr, dort auf sein späteres Opfer traf und man sich zu viert am frühen Morgen zum Weitertrinken in B.s Wohnung verabredete. Der Freund des Angeklagten - ebenfalls Neonazi - sagt vor Gericht aus, dass es zum Streit zwischen Angeklagtem und Opfer kam, der sich um die bevorstehende Gerichtsverhandlung drehte. David B. und Marcel W. sollen ins Bad gegangen sein. Als David B. es wieder verließ, "hatte er Blut an den Händen". Wenig später, so der Zeuge, habe er das Opfer im Bad in einer Blutlache gefunden und die Polizei gerufen.

Viele Widersprüche

Wie glaubwürdig die Aussage des Zeugen ist, wird am Ende das Gericht entscheiden müssen. Der Verteidiger zieht sie immer wieder in Zweifel und auch das Gericht stellt fest, dass sich die Angaben des 19-Jährigen von Vernehmung zu Vernehmung ändern. Anfangs hatte er - wie offensichtlich damals auch der Angeklagte - die Tat als Notwehr dargestellt. Vor Gericht belastet er David B. schwer. Fragen danach, ob er den vierten zur Tatzeit in der Wohnung anwesenden jungen Mann wegen seiner Aussage bei der Polizei beeinflusst hat, lässt der Zeuge unbeantwortet. Jener vierte Mann ist am Montag trotz Vorladung nicht erschienen, soll nun von der Polizei im Gericht vorgeführt werden.

Verteidiger Jan-Robert Funck will beweisen, dass Zeugen unter Druck gesetzt wurden, die tödlichen Stiche nicht vom Angeklagten stammten. Offenbar sind mehrere Messer mit Blut des Opfers gefunden worden. Bis Ende April soll in dem Fall ein Urteil gefällt werden.



    
    
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