Gewaltdelikte
Getötet aus purer Verachtung
Landgericht Dessau-Roßlau: Zwei Mordprozesse begannen am Mittwoch - Zeugnisse enormer Brutalität
VON KATRIN LÖWE UND JULIA KLABUHN, 28.01.09, 21:32h, aktualisiert 28.01.09, 22:50h

Der Angeklagte Marcel M. spricht im Landgericht Dessau-Roßlau im Verhandlungssaal mit seiner Anwältin. (FOTO: DPA)
DESSAU-ROSSLAU/MZ. Es sind zwei unfassbare Gewalttaten, die im August 2008 Sachsen-Anhalt erschütterten. Und es sind im Landgericht Dessau-Roßlau nahezu identische Vorwürfe zweier Staatsanwälte: Aus "tiefer innerer Miss- und Verachtung" und einem "Gefühl der Überlegenheit" hätten die Angeklagten das Leben zweier Menschen ausgelöscht. Sie totgeprügelt, offensichtlich ohne jeglichen Anlass. Am Mittwoch begannen die Mordprozesse gegen drei Männer im Alter von 20, 23 und 34 Jahren.
Angriff auf der Parkbank

Tatort Greppin: Polizisten untersuchten die Stelle, an der eine 72-jährige Rentnerin totgetreten wurde. (FOTO: MZ)
Fall eins: der Tod des 50-jährigen Hans-Joachim S., der in Halle in einer Einrichtung für betreutes Wohnen lebte, am 1. August aber wie schon öfter im Freien übernachten wollte - auf einer Parkbank vor dem Dessauer Hauptbahnhof. Gegen Mitternacht trafen Thomas F. (34) und Sebastian K. (23) dort auf ihr Opfer. Sie waren betrunken (drei und zwei Promille). Und sie begannen grundlos, so Oberstaatsanwalt Christian Preissner, brutal auf ihr Opfer einzuschlagen und einzutreten. Sebastian K. soll zudem mit einem fünf Kilo schweren Metall-Papierkorb auf Kopf und Oberkörper des 50-Jährigen eingeprügelt haben. "Ihnen war bewusst, dass das Opfer erhebliche Schmerzen erleiden, Todesangst empfinden und sterben würde", so Preissner. Beide Angeklagte wurden am Tatort verhaftet - mit Blut des noch vor Ort gestorbenen Opfers an der Kleidung.
Thomas F., der sich selbst als Alkoholiker bezeichnete, legte am Mittwoch ein Teilgeständnis ab, belastete aber vor allem seinen Mitangeklagten. Mit den Worten "ich habe dem eine gegeben" gestand F. nur den ersten Faustschlag. Dann sei es Sebastian K. gewesen, der mit dem Metallkorb auf das Opfer eingeschlagen habe. An einen Grund für den Angriff könne er sich nicht erinnern, so F. Überhaupt wusste er erstaunliche Details des Tages, will aber bei der Tat selbst erhebliche Erinnerungslücken haben. Selbst Ermahnungen von Richter und Staatsanwalt, gar deutliche Worte seines Verteidigers konnten F. nicht dazu bewegen, ein Motiv zu nennen. Aus purer Lust zu schlagen - "so ganz wesensfremd ist das ja bei Ihnen nicht", hielt Preissner dem wegen Gewaltdelikten vorbestraften Mann vor. Im Herbst hatte die Staatsanwaltschaft erklärt, dass auch rechtsextreme Einstellungen zur Tat geführt haben könnten. In der Anklage selbst spielte dies noch keine Rolle, gegen beide Männer sollen aber auch Ermittlungen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen laufen.
Sebastian K. verfolgte die Aussage seines "Saufkumpans" mit deutlicher Mimik und Gestik: mal kopfschüttelnd, mal einen "Vogel" zeigend, oft sogar grinsend. Bei K. deutete das Gericht an, dass unter Umständen nicht nur eine Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen, sondern auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld in Frage kommt. Dann wäre eine Entlassung frühestens nach 18 Jahren Haft möglich. Der 23-Jährige schwieg am ersten Prozesstag.
Auf 72-Jährige eingetreten
Auch der Angeklagte im zweiten Mordprozess wollte sich am Mittwoch nicht zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft äußern. Der 20-Jährige aus Greppin (Kreis Anhalt-Bitterfeld) soll in der Nacht zum 14. August gegen 2.30 Uhr in seinem Heimatort eine 72-jährige Rentnerin auf offener Straße zu Tode getreten haben.
Das Opfer - von einer Zeugin als ruhige Person beschrieben, die häufiger nachts unterwegs war und leere Flaschen sammelte - hatte aus ungeklärten Gründen auf der Fahrbahn gelegen. Laut Staatsanwältin hat der wegen Gewaltdelikten vorbestrafte Marcel M. aus einem "Gefühl totaler Überlegenheit" beschlossen, die Rentnerin zu töten. Durch massive Tritte am Kopf verletzt, starb die Frau auf dem Weg zum Krankenhaus an Brüchen im Gesicht und einer Hirnquetschung.
Das Verhalten des Angeklagten, der eine markante Kurzhaarfrisur trägt, schien nach den Aussagen der Lebensgefährtin und zweier Nachbarn am ersten Verhandlungstag wenig schlüssig. Eine Zeugin, die die Tat vom Fenster ihrer Wohnung aus beobachtet hatte, sagte vor Gericht, der Angeklagte habe das Opfer mit kräftigen Fußtritten traktiert und mit sehr viel Kraft geschüttelt. Dann aber habe er - scheinbar in Panik - angefangen, nach Hilfe zu rufen. Die Lebensgefährtin des Angeklagten sagte aus, ihr Verlobter habe sie gegen halb drei Uhr aus dem Schlaf geklingelt und verlangt, dass sie die Polizei rufe, weil eine verletzte Person auf der Straße liege. Auch die dritte Zeugin bestätigte, dass der Abgeklagte laut nach einem Rettungswagen gerufen und die eintreffende Polizei aggressiv aufgefordert habe, "endlich zu helfen".
Die 19-jährige Lebensgefährtin, die mit Marcel M. einen fünf Monate alten Sohn hat, gab an, sie könne sich nicht vorstellen, dass der Angeklagte das Opfer derart misshandelt habe. Laut Gericht hat er aber in Briefen aus der Untersuchungshaft ihr gegenüber eingeräumt, die Frau getötet zu haben. Der Angeklagte selbst hatte im Ermittlungsverfahren angegeben, sich an die Tat nicht erinnern zu können. Nur einmal entfuhr Marcel M. am Mittwoch ein "das ist doch nicht wahr", als eine Zeugin schilderte, er habe einem Polizisten am Tatort mit den Worten "halt Dein Maul, sonst hau ich Dir mit dem Messer ein Hakenkreuz in den Kopf", gedroht.
Beide Prozesse werden im Februar fortgesetzt.



































