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Mitgefühl eher mit sich als mit Opfer der Betonfuß-Attacke

Einer der Haupttäter bestätigt, rechtem Gedankengut anzuhängen

VON KLAUS ADAM, 14.01.09, 19:21h, aktualisiert 14.01.09, 20:56h
DESSAU/HOLZDORF/MZ. Jeglicher Darstellung, der Betonfuß mit dem eingegossenen Eisenrohr könnte den Kopf des am Boden liegenden Opfers nur tangential gestreift haben (Stichwort: "wie ein Golfschläger"), erteilte Rechtsmediziner Professor Dr. Manfred Kleiber eine Abfuhr.

Am Mittwoch wurde am Landgericht Dessau-Roßlau das Verfahren gegen die fünf Jessener fortgesetzt, die einen 31-jährigen Schweinitzer nach dem Abiturball Ende Juni 2008 mit dem Betonteil schwer verletzten. Zumindest zwei von ihnen, die anderen sind teils wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt. Um am Kopf des Opfers die erlittenen Verletzungen herbeizuführen, muss das Betonteil in jedem Fall hochgehoben worden sein. Rechtsmediziner Kleiber geht davon aus, dass es angehoben wurde, um dann direkt auf den Kopf des Opfers geschwungen und fallen gelassen zu werden. Die beiden Haupttäter selber hatten am ersten Verhandlungstag ausgesagt, dass erst der eine den Betonfuß des Sonnenschirms bewegte und beim zweiten Mal der andere zugriff. Erst dann wollen zwei der anderen eingeschritten sein und ihre Kameraden zum Ablassen bewegt haben. Apropos "Kameraden". Auch der hallesche Psychologe und Psychiater Professor Dr. Andreas Marneros erhielt von einem der beiden Haupttäter, mit 21 Jahren der Älteste in dem Quintett, einen rechtsradikalen Hintergrund bestätigt.

Allerdings sei der Angeklagte nicht näher darauf eingegangen, habe sofort blockiert, das sei seine Meinung und da spreche er nicht drüber. Das Thema kam später erneut zur Sprache. Und zwar, als die Anwältin eines der Angeklagten vom Vertreter der Jugendgerichtshilfe wissen wollte, ob in Bezug auf ihren Mandanten ein rechtsradikaler Hintergrund bekannt sei. Das verneinte jener. Worauf der Nebenklagevertreter, Rechtsanwalt Jörg Filipski, einwarf: "Da muss man sich nur mal ansehen, was er anhat, man müsste ja blind sein, das nicht zu bemerken." Der junge Mann hatte eine weiße Jacke an, deren Bündchen schwarz-weiß-rot erschienen. Nicht ganz einfach hatte es Michael Müller von der Jugendgerichtshilfe Wittenberg, seine Anträge zu verteidigen. Er hielt bei allen fünf Angeklagten die Anwendung von Jugendstrafrecht für angemessen. Da wollte der Vorsitzende der Kammer dann sehr genau wissen, inwiefern die Tat jugendtypisch ist bzw. wo die jungen Männer Verzögerungen in ihrer Entwicklung zum Erwachsenen haben. Zumal der psychiatrische Sachverständige für die beiden Haupttäter, die er begutachtete, keinerlei Einschränkungen der Verantwortlichkeit für ihre Taten feststellte. Dafür registrierte er jedoch bei beiden eine drastisch eingeschränkte Fähigkeit, Mitgefühl mit dem Opfer zu entwickeln. Mitgefühl äußerte sich in den Gesprächen mit ihm lediglich in Bezug auf ihre eigene aktuelle Situation.

Das Verfahren am Landgericht wird am Donnerstag nächster Woche fortgesetzt.


    
    
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