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Dessau-Roßlau

Polizisten nach Tod von Oury Jalloh freigesprochen

Zwei Beamte angeklagt - Asylbewerber im Januar 2005 gestorben - Tumulte im Gerichtssaal

erstellt 08.12.08, 08:16h, aktualisiert 08.12.08, 21:13h
Festnahme nach Urteilsverkündung
Polizeibeamte nehmen am 08.12.08 im Gerichtssaal am Landgericht in Dessau-Rosslau einen Prozessbeobachter in Gewahrsam. (FOTO: DDP)
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Dessau-Roßlau/ddp. Die im Prozess um den Tod eines afrikanischen Asylbewerbers in einer Dessauer Polizeizelle angeklagten zwei Polizisten sind freigesprochen worden. Den Polizeibeamten waren Körperverletzung mit Todesfolge und fahrlässige Tötung vorgeworfen worden. Das Gericht konnte den Angeklagten keine Verfehlungen nachweisen und blieb mit seinem Urteil am Montag unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage. Nach dem Urteil kam es zu Tumulten im Gerichtssaal.

Sicherheitskontrolle
Justizbeamte durchsuchen am 08.12.08 am Landgericht in Dessau-Roßlau vor dem Prozessbeginn um den in Polizeigewahrsam gestorbenen Asylbewerber Oury Jalloh im Gerichtssaal einen Besucher. (FOTO: DDP)
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Der Asylbewerber Oury Jalloh aus Sierra Leone war am 7. Januar 2005 bei einem Brand in seiner Zelle an den Folgen eines Hitzeschocks gestorben. Er soll die Matratze in seiner Zelle selbst angezündet haben, obwohl er an Händen und Beinen gefesselt war.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den angeklagten, seinerzeit diensthabenden Polizisten eine Geldstrafe von 4800 Euro gefordert und auf Freispruch für den mitangeklagten Streifenpolizisten plädiert. Die Nebenklage, die die Eltern und den Bruder des Verstorbenen vertrat, hatte für den Dienstgruppenleiter wegen Körperverletzung mit Todesfolge eine Freiheitsstrafe gefordert, ohne ein Strafmaß zu nennen. Die Verteidigung hatte für ihre Mandanten auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Nebenklage will in Revision gehen, die Staatsanwaltschaft ließ ihre Entscheidung noch offen.

Verhandlungssaal in Dessau-Roßlau
Blick vor Beginn in den Verhandlungssaal beim Prozess um den Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh am 08.12.2008 im Landgericht in Dessau-Roßlau. (FOTO: DPA)
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Die Urteilsbegründung musste für eine halbe Stunde unterbrochen werden, weil aufgebrachte Angehörige einer Initiative zum Gedenken an Oury Jalloh im Verhandlungssaal die Richter beschimpften und auf sie einstürmten. Die Schwarzafrikaner bezeichneten die Angeklagten als «Lügner und Mörder». Zwei der Protestierenden wurden des Saals verwiesen. Auch vor dem Gerichtsgebäude kam es nach der Urteilsverkündung zu Tumulten zwischen afrikanischen Prozessbeobachtern sowie Polizei und Justizbeamten. Dort hatten sich rund 50 Demonstranten der Initiative versammelt. Die Polizei riegelte das Gerichtsgebäude ab.

Der Vorsitzende Richter Manfred Steinhoff sagte in der Urteilsbegründung, das Gericht sei aus Mangeln an Beweisen verpflichtet gewesen, den Prozess zu Ende zu bringen. Trotz intensiver Bemühungen aller Prozessbeteiligten in den vergangenen fast 60 Verhandlungstagen habe keine Chance bestanden, den Sachverhalt aufzuklären. Die als Zeugen geladenen Polizisten hätten widersprüchliche Aussagen abgegeben, das habe die Aufklärung unmöglich gemacht. Damit sei der Rechtsstaatlichkeit des Landes aufs Übelste geschadet worden.

Innenminister Holger Hövelmann (SPD) zeigte sich beschämt, dass ein Mensch in der Obhut der Polizei einen so schrecklichen Tod gestorben ist. Die Polizei habe mit der Überarbeitung der Gewahrsamsordnung Konsequenzen gezogen, damit sich ein solcher Vorfall nicht wiederholen könne. Die Polizei werde weitere Konsequenzen ziehen mit Disziplinarverfahren gegen die betroffenen Polizeibeamten, die bislang für die Dauer des Strafverfahrens ruhten.

Der Grünen-Landesvorsitzende Christoph Erdmenger forderte Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) und Innenminister Holger Hövelmann (SPD) auf, der Familie von Oury Jalloh ihr Bedauern auszudrücken. Die innenpolitische Sprecherin der Links-Fraktion, Gudrun Tiedge, und der Linke-Landeschef Matthias Höhn sagten, die vom Landgericht getroffene Entscheidung sei zu respektieren, auch wenn sie großes Unverständnis auslöse. Ebenso seien die Reaktionen verständlich, in der Wut und Enttäuschung sowie das Unverständnis der Familie des Opfers zum Ausdruck kämen.


    
    
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