Dessau-Roßlau
Polizisten nach Tod von Oury Jalloh freigesprochen
Zwei Beamte angeklagt - Asylbewerber im Januar 2005 gestorben - Tumulte im Gerichtssaal
erstellt 08.12.08, 08:16h, aktualisiert 08.12.08, 21:13h

Polizeibeamte nehmen am 08.12.08 im Gerichtssaal am Landgericht in Dessau-Rosslau einen Prozessbeobachter in Gewahrsam. (FOTO: DDP)
Dessau-Roßlau/ddp. Die im Prozess um den Tod eines
afrikanischen Asylbewerbers in einer Dessauer Polizeizelle
angeklagten zwei Polizisten sind freigesprochen worden. Den
Polizeibeamten waren Körperverletzung mit Todesfolge und fahrlässige
Tötung vorgeworfen worden. Das Gericht konnte den Angeklagten keine
Verfehlungen nachweisen und blieb mit seinem Urteil am Montag unter
den Anträgen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage. Nach dem
Urteil kam es zu Tumulten im Gerichtssaal.

Justizbeamte durchsuchen am 08.12.08 am Landgericht in Dessau-Roßlau vor dem Prozessbeginn um den in Polizeigewahrsam gestorbenen Asylbewerber Oury Jalloh im Gerichtssaal einen Besucher. (FOTO: DDP)
Der Asylbewerber Oury Jalloh aus Sierra Leone war am 7. Januar
2005 bei einem Brand in seiner Zelle an den Folgen eines Hitzeschocks
gestorben. Er soll die Matratze in seiner Zelle selbst angezündet
haben, obwohl er an Händen und Beinen gefesselt war.
Die Staatsanwaltschaft hatte für den angeklagten, seinerzeit diensthabenden Polizisten eine Geldstrafe von 4800 Euro gefordert und auf Freispruch für den mitangeklagten Streifenpolizisten plädiert. Die Nebenklage, die die Eltern und den Bruder des Verstorbenen vertrat, hatte für den Dienstgruppenleiter wegen Körperverletzung mit Todesfolge eine Freiheitsstrafe gefordert, ohne ein Strafmaß zu nennen. Die Verteidigung hatte für ihre Mandanten auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Nebenklage will in Revision gehen, die Staatsanwaltschaft ließ ihre Entscheidung noch offen.
Die Staatsanwaltschaft hatte für den angeklagten, seinerzeit diensthabenden Polizisten eine Geldstrafe von 4800 Euro gefordert und auf Freispruch für den mitangeklagten Streifenpolizisten plädiert. Die Nebenklage, die die Eltern und den Bruder des Verstorbenen vertrat, hatte für den Dienstgruppenleiter wegen Körperverletzung mit Todesfolge eine Freiheitsstrafe gefordert, ohne ein Strafmaß zu nennen. Die Verteidigung hatte für ihre Mandanten auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Nebenklage will in Revision gehen, die Staatsanwaltschaft ließ ihre Entscheidung noch offen.

Blick vor Beginn in den Verhandlungssaal beim Prozess um den Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh am 08.12.2008 im Landgericht in Dessau-Roßlau. (FOTO: DPA)
Die Urteilsbegründung musste für eine halbe Stunde unterbrochen
werden, weil aufgebrachte Angehörige einer Initiative zum Gedenken an
Oury Jalloh im Verhandlungssaal die Richter beschimpften und auf sie
einstürmten. Die Schwarzafrikaner bezeichneten die Angeklagten als
«Lügner und Mörder». Zwei der Protestierenden wurden des Saals
verwiesen. Auch vor dem Gerichtsgebäude kam es nach der
Urteilsverkündung zu Tumulten zwischen afrikanischen
Prozessbeobachtern sowie Polizei und Justizbeamten. Dort hatten sich
rund 50 Demonstranten der Initiative versammelt. Die Polizei riegelte
das Gerichtsgebäude ab.
Der Vorsitzende Richter Manfred Steinhoff sagte in der
Urteilsbegründung, das Gericht sei aus Mangeln an Beweisen
verpflichtet gewesen, den Prozess zu Ende zu bringen. Trotz
intensiver Bemühungen aller Prozessbeteiligten in den vergangenen
fast 60 Verhandlungstagen habe keine Chance bestanden, den
Sachverhalt aufzuklären. Die als Zeugen geladenen Polizisten hätten
widersprüchliche Aussagen abgegeben, das habe die Aufklärung
unmöglich gemacht. Damit sei der Rechtsstaatlichkeit des Landes aufs
Übelste geschadet worden.
Innenminister Holger Hövelmann (SPD) zeigte sich beschämt, dass
ein Mensch in der Obhut der Polizei einen so schrecklichen Tod
gestorben ist. Die Polizei habe mit der Überarbeitung der
Gewahrsamsordnung Konsequenzen gezogen, damit sich ein solcher
Vorfall nicht wiederholen könne. Die Polizei werde weitere
Konsequenzen ziehen mit Disziplinarverfahren gegen die betroffenen
Polizeibeamten, die bislang für die Dauer des Strafverfahrens ruhten.
Der Grünen-Landesvorsitzende Christoph Erdmenger forderte
Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) und Innenminister Holger
Hövelmann (SPD) auf, der Familie von Oury Jalloh ihr Bedauern
auszudrücken. Die innenpolitische Sprecherin der Links-Fraktion,
Gudrun Tiedge, und der Linke-Landeschef Matthias Höhn sagten, die vom
Landgericht getroffene Entscheidung sei zu respektieren, auch wenn
sie großes Unverständnis auslöse. Ebenso seien die Reaktionen
verständlich, in der Wut und Enttäuschung sowie das Unverständnis der
Familie des Opfers zum Ausdruck kämen.












































