Magdeburg
«Thor Steinar» vor Auszug?
Oberlandesgericht Naumburg verhandelt über Szene-Laden im Magdeburger Hunderwasser-Haus
VON ALEXANDER SCHIERHOLZ, 21.10.08, 08:25h, aktualisiert 21.10.08, 21:41h

Passanten gehen am 13.09.2007 in der Magdeburger Innenstadt vor dem Hundertwasserhaus mit dem Bekleidungsladen Narvik entlang. (Foto: ddp)
Naumburg/MZ. Die in der rechtsextremen
Szene beliebte Modemarke "Thor Steinar" darf
voraussichtlich endgültig nicht mehr im Magdeburger
Hundertwasserhaus verkauft werden. Das Oberlandesgericht
(OLG) Naumburg deutete gestern an, es werde
einem Urteil des Landgerichts Magdeburg folgen,
das im Februar einer Räumungsklage des Vermieters
gegen den Betreiber des Ladens "Narvik" stattgegeben
hatte. Eine Entscheidung soll in der nächsten
Woche fallen.
Das Landgericht hatte es als erwiesen angesehen,
dass "Narvik"-Betreiber Uwe Meusel den Vermieter,
das zum Katholischen Bistum Magdeburg gehörende
Siedlungswerk St. Gertrud, arglistig getäuscht
habe. Meusel, so das Gericht, hätte das Siedlungswerk
darüber informieren müssen, dass er in dem
Laden die in der Öffentlichkeit mit der rechten
Szene in Verbindung gebrachte Marke "Thor
Steinar" verkaufen wolle. Der Geschäftsmann
hatte gegen das Urteil Berufung beim OLG eingelegt.
Dessen Neunter Senat hörte gestern zum Auftakt
der Berufungsverhandlung beide Parteien an.
Schon zu Beginn hatte der Vorsitzende Richter
Ralf Tiemann deutlich gemacht, wie er den
Streit sieht. Er deutete an, Meusel werde
mit der Berufung wohl keine Aussicht auf Erfolg
haben: "Dem Urteil des Landgerichts ist im
Ergebnis zuzustimmen."
Vorläufige Wertung
Ein Gerichtssprecher betonte indes, dies
sei eine vorläufige Wertung nach dem derzeitigen
Kenntnisstand des Gerichts. Die Argumente
beider Seiten würden noch einmal eingehend
geprüft, bevor ein Urteil falle. Aus Sicht
des OLG-Senats hätte Meusel seinen Vermieter
unaufgefordert über den geplanten Verkauf
von "Thor-Steinar"-Bekleidung informieren
müssen. Es sei bekannt, dass die Marke mit
der rechten Szene in Verbindung gebracht werde,
so Tiemann. Das hätte die Entscheidung des
Vermieters beeinflussen können. Deshalb hätte
der Markenname genannt werden müssen. Meusels
Anwalt bestritt diese Auffassung. Sein Mandant
sei nicht ausdrücklich nach der Marke gefragt
worden, sagte er. "Nur weil er nichts gesagt
hat, kann man ihn nicht zur Räumung verpflichten."
Die Gegenseite schloss sich indes der Argumentation
Tiemanns an. Meusel habe um die Bedeutung
der Marke "Thor Steinar" in der Öffentlichkeit
gewusst, deshalb hätte er das Siedlungswerk
informieren müssen, erklärte dessen Anwalt.
Weder Meusel noch Siedlungwerk-Geschäftsführerin
Kathleen Schechowiak waren gegenüber der MZ
zu einem Kommentar bereit.
Verkauf geht weiter
Noch am Eröffnungstag des "Narvik"-Ladens
Ende Juli 2007 hatte das Siedlungswerk den
Mietvertrag gekündigt - nachdem benachbarte
Geschäftsleute auf das Sortiment hingewiesen
hatten. Monatelang hagelte es Proteste gegen
den Laden, aber auch das Siedlungswerk wurde
kritisiert. Schließlich strengte die Kirchenfirma
die Räumungsklage an. Dennoch geht der Verkauf
weiter - schließlich läuft das Verfahren noch.



































