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Magdeburg

«Thor Steinar» vor Auszug?

Oberlandesgericht Naumburg verhandelt über Szene-Laden im Magdeburger Hunderwasser-Haus

VON ALEXANDER SCHIERHOLZ, 21.10.08, 08:25h, aktualisiert 21.10.08, 21:41h
«Narvik» in Magdeburg
Passanten gehen am 13.09.2007 in der Magdeburger Innenstadt vor dem Hundertwasserhaus mit dem Bekleidungsladen Narvik entlang. (Foto: ddp)
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Naumburg/MZ. Die in der rechtsextremen Szene beliebte Modemarke "Thor Steinar" darf voraussichtlich endgültig nicht mehr im Magdeburger Hundertwasserhaus verkauft werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg deutete gestern an, es werde einem Urteil des Landgerichts Magdeburg folgen, das im Februar einer Räumungsklage des Vermieters gegen den Betreiber des Ladens "Narvik" stattgegeben hatte. Eine Entscheidung soll in der nächsten Woche fallen.

Das Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass "Narvik"-Betreiber Uwe Meusel den Vermieter, das zum Katholischen Bistum Magdeburg gehörende Siedlungswerk St. Gertrud, arglistig getäuscht habe. Meusel, so das Gericht, hätte das Siedlungswerk darüber informieren müssen, dass er in dem Laden die in der Öffentlichkeit mit der rechten Szene in Verbindung gebrachte Marke "Thor Steinar" verkaufen wolle. Der Geschäftsmann hatte gegen das Urteil Berufung beim OLG eingelegt. Dessen Neunter Senat hörte gestern zum Auftakt der Berufungsverhandlung beide Parteien an. Schon zu Beginn hatte der Vorsitzende Richter Ralf Tiemann deutlich gemacht, wie er den Streit sieht. Er deutete an, Meusel werde mit der Berufung wohl keine Aussicht auf Erfolg haben: "Dem Urteil des Landgerichts ist im Ergebnis zuzustimmen."

Vorläufige Wertung

Ein Gerichtssprecher betonte indes, dies sei eine vorläufige Wertung nach dem derzeitigen Kenntnisstand des Gerichts. Die Argumente beider Seiten würden noch einmal eingehend geprüft, bevor ein Urteil falle. Aus Sicht des OLG-Senats hätte Meusel seinen Vermieter unaufgefordert über den geplanten Verkauf von "Thor-Steinar"-Bekleidung informieren müssen. Es sei bekannt, dass die Marke mit der rechten Szene in Verbindung gebracht werde, so Tiemann. Das hätte die Entscheidung des Vermieters beeinflussen können. Deshalb hätte der Markenname genannt werden müssen. Meusels Anwalt bestritt diese Auffassung. Sein Mandant sei nicht ausdrücklich nach der Marke gefragt worden, sagte er. "Nur weil er nichts gesagt hat, kann man ihn nicht zur Räumung verpflichten."

Die Gegenseite schloss sich indes der Argumentation Tiemanns an. Meusel habe um die Bedeutung der Marke "Thor Steinar" in der Öffentlichkeit gewusst, deshalb hätte er das Siedlungswerk informieren müssen, erklärte dessen Anwalt. Weder Meusel noch Siedlungwerk-Geschäftsführerin Kathleen Schechowiak waren gegenüber der MZ zu einem Kommentar bereit.

Verkauf geht weiter

Noch am Eröffnungstag des "Narvik"-Ladens Ende Juli 2007 hatte das Siedlungswerk den Mietvertrag gekündigt - nachdem benachbarte Geschäftsleute auf das Sortiment hingewiesen hatten. Monatelang hagelte es Proteste gegen den Laden, aber auch das Siedlungswerk wurde kritisiert. Schließlich strengte die Kirchenfirma die Räumungsklage an. Dennoch geht der Verkauf weiter - schließlich läuft das Verfahren noch.



    
    
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