Sachsen
Drei «Sturm 34»-Anhänger verurteilt
Vorwurf: Überfall auf Feste im Jahr 2006 in Breitenborn und Mittweida
erstellt 16.10.08, 16:41h, aktualisiert 16.10.08, 17:22h

Im Landgericht Dresden stehen jugendliche Zuhörer vor Beginn des Prozesses gegem fünf Angeklagte aus der inzwischen verbotenen Kameradschaft Sturm 34 (Archivfoto vom 10.04.2008). (Foto: dpa)
Dresden/ddp. Drei Mitglieder und Sympathisanten der
verbotenen rechtsextremistischen Vereinigung «Sturm 34» sind vom
Amtsgericht Hainichen wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt
worden. Ein weiterer Angeklagter wurde freigesprochen, wie ein
Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Ihnen war vorgeworfen
worden, an Überfällen auf ein Dorffest in Breitenborn im Juni 2006
und in Mittweida im Mai 2006 beteiligt gewesen zu sein. Die
Staatsanwaltschaft hatte für alle Angeklagten Bewährungsstrafen
gefordert.
Ein Angeklagter, der an beiden Überfällen beteiligt gewesen war,
erhielt laut Sprecher eine einjährige Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Ein weiterer Mann, der bei der Schlägerei in Breitenborn dabei war,
sei zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.
Ein dritter Angeklagter sei nach Jugendstrafrecht zu 200 Stunden
gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden.
In Breitenborn sollen die Männer ohne Anlass eine Schlägerei mit
vermeintlichen Punks begonnen haben, bei der acht Gäste verletzt
wurden. In Mittweida seien ebenfalls Personen mit Faustschlägen
traktiert und mit Bierflaschen beworfen worden. Zwei Menschen wurden
dabei verletzt.
Im August hatte das Landgericht Dresden zwei von fünf angeklagten
«Sturm 34»-Mitgliedern, die zum Kern der Organisation gehörten, zu
mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Kameradschaft war im April
2007 von Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) verboten worden. Die
aus 40 bis 50 Mitgliedern bestehende Gruppe soll für gewalttätige
Überfälle in der Region Mittweida verantwortlich sein.



































