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Drei «Sturm 34»-Anhänger verurteilt

Vorwurf: Überfall auf Feste im Jahr 2006 in Breitenborn und Mittweida

erstellt 16.10.08, 16:41h, aktualisiert 16.10.08, 17:22h
«Sturm 34»-Prozess
Im Landgericht Dresden stehen jugendliche Zuhörer vor Beginn des Prozesses gegem fünf Angeklagte aus der inzwischen verbotenen Kameradschaft Sturm 34 (Archivfoto vom 10.04.2008). (Foto: dpa)
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Dresden/ddp. Drei Mitglieder und Sympathisanten der verbotenen rechtsextremistischen Vereinigung «Sturm 34» sind vom Amtsgericht Hainichen wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Ein weiterer Angeklagter wurde freigesprochen, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Ihnen war vorgeworfen worden, an Überfällen auf ein Dorffest in Breitenborn im Juni 2006 und in Mittweida im Mai 2006 beteiligt gewesen zu sein. Die Staatsanwaltschaft hatte für alle Angeklagten Bewährungsstrafen gefordert.

Ein Angeklagter, der an beiden Überfällen beteiligt gewesen war, erhielt laut Sprecher eine einjährige Freiheitsstrafe auf Bewährung. Ein weiterer Mann, der bei der Schlägerei in Breitenborn dabei war, sei zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Ein dritter Angeklagter sei nach Jugendstrafrecht zu 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden.

In Breitenborn sollen die Männer ohne Anlass eine Schlägerei mit vermeintlichen Punks begonnen haben, bei der acht Gäste verletzt wurden. In Mittweida seien ebenfalls Personen mit Faustschlägen traktiert und mit Bierflaschen beworfen worden. Zwei Menschen wurden dabei verletzt.

Im August hatte das Landgericht Dresden zwei von fünf angeklagten «Sturm 34»-Mitgliedern, die zum Kern der Organisation gehörten, zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Kameradschaft war im April 2007 von Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) verboten worden. Die aus 40 bis 50 Mitgliedern bestehende Gruppe soll für gewalttätige Überfälle in der Region Mittweida verantwortlich sein.


    
    
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